Home-Office und Telearbeit: Gefährdungsbeurteilung durchführen

 

Aktuell stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, ob eine Gefährdungsbeurteilung auch bei Telearbeitsplätzen im Home-Office durchzuführen ist. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist diesbezüglich eindeutig: Bei der Errichtung von festen Homeoffice-Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Genauer gesagt: Wenn Home-Office (Telearbeit) regelmäßig und nicht nur gelegentlich ausgeübt wird, muss der Arbeitsschutz gewährleistet werden. Deswegen muss ein solcher Telearbeitsplatz einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden - und zwar bevor der Beschäftigte seine Tätigkeit aufnimmt. In den folgenden Abschnitten haben wir aufbereitet, wann, wie oft und bei welchen Arbeitsformen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und welche Faktoren bei einer Gefährdungsbeurteilung von Telearbeit zu berücksichtigen sind. Außerdem stellen wir Ihnen Fragebogen-Vorlagen zur Verfügung, anhand derer die psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden können. 

Mit LamaPoll können die psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die sorgfältig recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit notwendig?

Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist in aller der Regel eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Ob eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, ist abhängig von der jeweiligen Arbeitsform. Während bei der klassischen Präsenzarbeit im Betrieb, bei der Telearbeit und bei der Mobilarbeit eine Gefährdungsbeurteilung notwendigerweise durchgeführt werden muss, entfällt diese Pflicht bei nur gelegentlichem, sporadischem Arbeiten von zu Hause aus. Einen Überblick über die Unterschiede zwischen den Arbeitsformen Telearbeit, alternierende Telearbeit, Mobilarbeit und Home-Office finden Sie hier: Unterschiede von Telearbeit, Home-Office und Mobilarbeit

 

Handelt es sich bei der Arbeitsform eines Beschäftigten um Telearbeit, besteht für Arbeitgeber im Sinne des § 3 Arbeitsstättenverordnung die Pflicht, bei der Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes einmalig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Dies kann im Rahmen einer Begehung des Telearbeitsplatzes im Home-Office erfolgen oder auch durch eine Mitarbeiterbefragung. Die Gefährdungsbeurteilung muss erfolgen, bevor der Beschäftigte die Tätigkeit an seinem Telearbeitsplatz im Privatbereich aufnimmt. Zudem muss der Mitarbeiter gemäß § 6 ArbStättV diesbezüglich unterwiesen werden, d.h. dem Beschäftigten müssen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt werden. 

 

Auch gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist eine Unterweisung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der (Tele-)Arbeit erfolgen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zur Telearbeit unterliegt das Mobile Arbeiten übrigens nicht der Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz gilt hingegen bei beiden Arbeitsformen.

 

Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Telearbeitsplätze:

 

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen (gemäß § 5 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV)
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren (ggf. auch die daraus resultierenden Maßnahmen)
  • Beschäftigte unterweisen (gemäß § 6 ArbStättV und § 12 Arbeitsschutzgesetz)
  • Unterweisung an Gefährdungsentwicklung anpassen & erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen
  • Bildschirmarbeitsplätze einrichten (gemäß Anhang 6 der ArbStättV)

Die Telearbeit ist gesetzlich definiert und unterliegt der Arbeitsstättenverordnung. Für Telearbeitsplätze gibt es klare Vorgaben. Definiert wird die Telearbeit in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung.

Weiterführende Informationen zu den Begriffsbestimmungen von Telearbeit und Mobilarbeit sowie den Rahmenbedingungen finden Sie in einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags: Telearbeit und Mobiles Arbeiten - Voraussetzungen, Merkmale & rechtliche Rahmenbedingungen 

Gefährdungsbeurteilung zur Telearbeit durchführen

Um dem Arbeitsschutzgesetz Rechnung zu tragen, sind bei der Gefährdungsbeurteilung von Telearbeitsplätzen eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die jeweilige Art der Tätigkeit erforderlich sind. Sofern die Arbeitsbedingungen an mehreren Arbeitsplätzen gleich sind, ist es ausreichend, einen dieser Arbeitsplätze bzw. eine dieser Tätigkeiten einer Beurteilung zu unterziehen. Neben der eigentlichen Gefährdungsbeurteilung ist auch eine Dokumentation der Ergebnisse notwendig.

 

Bei einer Gefährdungsbeurteilung sollten folgende Punkte systematisch untersucht werden:

 

  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz (Gestaltung und Einrichtung)
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Arbeitsmittel, insbesondere Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte und Anlagen (Gestaltung, Auswahl und Einsatz)
  • Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit
  • (unzureichende) Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten
  • psychische Belastungen

 

Die Analyse beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Aspekt, sondern sieht vor, dass das gesamte Spektrum der Arbeit näher beleuchtet und auf Gefährdungen hin untersucht wird. Zudem ist gemäß §6 ArbSchG das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Aus den Unterlagen müssen auch die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen.

Einem Report der „Initiative Gesundheit und Arbeit“ (iga-Report) zufolge gehören unter anderem folgende psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu den gesundheitsgefährdenden: Hohe Arbeitsintensität, geringer Handlungsspielraum, ein Ungleichgewicht zwischen Verausgabung und Belohnung sowie geringe soziale Unterstützung. 

Fragebogen-Vorlagen: Psychische Belastungen ermitteln

Orientieren Sie sich bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gern an unseren kostenlosen Fragebogen-Vorlagen. Sowohl die psychischen Belastungen bei der Telearbeit als auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit im Betrieb können mithilfe einer Mitarbeiterbefragung ermittelt werden. Die Vorlagen können mit einem Klick in den eigenen LamaPoll-Account kopiert werden und dort bei Bedarf an die jeweiligen Tätigkeiten, möglichen Belastungen und Gefährdungen angepasst oder ergänzt werden. Nach Abschluss der Befragung können Sie anhand der Auswertung identifizieren, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlich sind. Auch die Unterweisung der Mitarbeiter, ein Wissenstest sowie eine Kontrollbefragung nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen sind mithilfe von Online-Fragebögen unkompliziert umsetzbar.

Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb ist eine Ermittlung möglicher psychischer Belastungen erforderlich. Mit dieser Fragebogen-Vorlage können Sie unkompliziert Feedback von den Beschäftigten einholen, Störfaktoren identifizieren und auf Grundlage der Ergebnisse Maßnahmen des Arbeitsschutzes einleiten.  Verwenden Ansehen

Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastungen im Home-Office (Telearbeit)

Mit dieser Fragebogen-Vorlage ermitteln Sie mögliche psychische Belastungen Ihrer Mitarbeiter im Home-Office. Erfragen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, wie die Mitarbeiter beansprucht werden, welche Störfaktoren und Problemstellungen es gibt und optimieren Sie ggf. die Bedingungen.  Verwenden Ansehen
Dr. Simon Hahnzog, hahnzog - organisationsberatung Wirtschaftspsychologe, Systemischer Coach & Therapeut (DGSF), Geschäftsführer
sagt über LamaPoll
(5/5)
Wir benutzen die Plattform Lamapoll bereits seit 2015 für unsere Befragungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. Unser Fragebogen MAVA (Münchner Audit zur Verhältnisanalyse) läuft dabei stets fehlerfrei und mit absoluter Zuverlässigkeit. Neben den hohen Anforderungen an den Datenschutz, die Lamapoll alle erfüllt, ist es stets gut zu wissen, dass der Kundenservice schnell und wirksam hilft, wenn einmal Fragen auftauchen. Zahlreiche Kunden konnten wir dadurch erfolgreich unterstützen, die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen.
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Was ist LamaPoll?

LamaPoll ist ein Umfrage-Tool zum Erstellen von Mitarbeiterfragungen und zum Ermitteln der Mitarbeiterzufriedenheit. Mit uns können Sie alle Arten von Mitarbeiterbefragungen erstellen, durchführen und auswerten. Erstellen Sie in wenigen Schritten Ihre Mitarbeiterumfrage, nutzen Sie das Corporate Design Ihres Unternehmens, laden Sie Ihre Mitarbeiter bequem per E-Mail oder via Intranet ein. Sie sammeln in kürzester Zeit Erkenntnisse zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Sie können sich bei unserem Umfrage-Tool kostenlos anmelden  und Befragungen bzw. Umfragen für bis zu 50 Mitarbeiter sofort und unverbindlich durchführen. Benötigen Sie mehr Beantwortungen für den Fragebogen Ihrer Online-Mitarbeiter-Umfrage, nutzen Sie einfach unsere Monatstarife. Es stehen Ihnen auch unsere Vorlagen und Beispiele der Fragebögen für Mitarbeiterumfragen zur Verfügung.

 

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