Betriebsvereinbarung zur Mitarbeiterbefragung

Betriebsrat einbinden, Betriebsvereinbarung abschließen

In einer Betriebsvereinbarung können eine Reihe von Details einer Mitarbeiterbefragung festgelegt werden. In der Regel sind Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Zusammenhang mit einer anonymen Mitarbeiterbefragung zwar nicht notwendig, können aber im Sinne der Steigerung der Akzeptanz ratsam sein. Mithilfe einer Betriebsvereinbarung kann überdies häufig die Teilnahmebereitschaft gesteigert und somit die Beteiligungsrate an der Mitarbeiterbefragung erhöht werden. Eine betriebliche Vereinbarung, die aus Anlass einer Mitarbeiterbefragung abgeschlossen wird, ist - wie auch andere Betriebsvereinbarungen - von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu beschließen. 

 

Ob und wie der Betriebsrat in Befragungsprojekte miteinzubeziehen ist und inwiefern Mitarbeiterbefragungen auf Grundlage einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung durchzuführen sind, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Insbesondere zu berücksichtigen ist die Zustimmungspflicht, das Mitbestimmungsrecht und das Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung. Personalfragebögen bedürfen beispielsweise der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 BetrVG). Online durchgeführte und EDV-gestützte Mitarbeiterbefragungen unterliegen nach gängiger Rechtsauffassung dem Mitbestimmungsrecht, da diese technische Einrichtung geeignet ist, die Leistung und das Verhalten der Arbeitnehmer zu kontrollieren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch kann der Betriebsrat z.B. bei Mitarbeiterbefragungen, deren Ergebnisse in seinen Aufgabenbereich fallen, Auskunft vom Arbeitgeber verlangen. Darunter fallen u.a. Befragungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden. 

Unabhängig davon, ob es rein rechtlich erforderlich ist: Den Betriebsrat in Befragungsprojekte miteinzubeziehen, ist grundsätzlich empfehlenswert! 

Bei Mitarbeiterbefragungen kann der Betriebsrat Auskunft über die Auswertung verlangen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse Aufgaben des Betriebsrats betreffen. Lesen Sie hierzu auch, weshalb es grundsätzlich ratsam ist, den Betriebsrat in Befragungsprojekte miteinzubeziehen.

Inhalte und Regelungen von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und beinhalten verbindliche Normen für die Arbeitnehmer eines Betriebes. In freiwilligen Betriebsvereinbarungen, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen werden, können die Rahmenbedingungen von Mitarbeiterbefragungen geregelt werden. Häufig werden insbesondere solche Details vereinbart, die die Mitarbeitenden über den Zweck und die Inhalte der Befragung informieren, und Angaben zu Freiwilligkeit, Anonymität, Verfahrensweise und Datenschutz beinhalten.

 

Zu den Details, die in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können, gehören u.a. folgende Punkte:
 

  • Freiwilligkeit der Teilnahme an Befragungen (Nachteilsverbot)
  • Gewährleistung der Anonymität
  • Datenschutzbestimmungen
  • Zeitliche Freistellung zur Beantwortung
  • Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern (Beteiligungsmöglichkeiten)
  • Angaben zum Fragebogen und zur Formulierung der Fragen
  • Angaben zur Durchführung der Auswertung, z.B.:
    • Angaben zu Auswertungskriterien (aggregierte Auswertung, Gruppenmindestgröße etc.) 
    • Angaben zu Auswertungsberechtigten und Zugriffsrechten
  • Angaben zur Ergebnispräsentation (Wer wird wann von wem wie informiert?)
  • Infos zur Umsetzung von (Veränderungs-/Folge-)Maßnahmen
  • Verweis auf (regelmäßige) Folgebefragungen

"Inhalt einer Betriebsvereinbarung können alle Fragen sein, bei denen dem Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht zusteht. Dabei muss zwischen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen unterschieden werden." Quelle: Wikipedia

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung 

Zu den Maßnahmen, die gemäß § 88 des BetrVG durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden können, fallen u.a. Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes. Eine Mitarbeiterbefragung zum Thema betrieblicher Umweltschutz, in deren Folge Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen, könnte beispielsweise durch folgende Muster-Betriebsvereinbarung flankiert werden:
 

 

Zwischen der Musterfirma GmbH

und

dem Betriebsrat der Musterfirma GmbH

 

wird folgende Betriebsvereinbarung gemäß BetrVG (§ 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen) geschlossen:

 

Zur Untersuchung und Förderung des betrieblichen Umweltschutzes wird eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt.

 

  • Die Mitarbeiterbefragung wird im Zeitraum von … bis … mithilfe eines Online-Fragebogens durchgeführt. Alle Mitarbeitenden werden per E-Mail zur Teilnahme eingeladen.
  • Die Mitarbeiterbefragung ist anonym, die Antworten können nicht einzelnen Personen zugeordnet werden. 
  • Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. 
  • Die Auswertung der Fragebögen übernimmt Projektgruppe XY. Der Betriebsrat erhält Einsicht in datenschutzrechtliche Maßnahmen und in die zur Gewährleistung der Anonymität getroffenen Maßnahmen.
  • Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden im Rahmen von Teammeetings sowie per Intranet bekanntgegeben. 

 

Diese Betriebsvereinbarung tritt zum ... in Kraft.
 

 

 

Themen und Ziele von Mitarbeiterbefragungen

Die Zielsetzungen von Mitarbeiterbefragungen können sehr unterschiedlich sein. In der Regel wird Feedback generiert, um Informationen zu bestimmten Themenbereichen zu gewinnen und Veränderungsmaßnahmen abzuleiten. Häufig ergibt sich das Ziel der Befragung aus einem konkreten Anlass. Weiterführende Informationen zu konkreten Anlässen für Mitarbeiterbefragungen finden Sie auch hier:  Anlässe, Beispiele und Planungsschritte.

Mögliche konkrete Ziele von Mitarbeiterbefragungen:

 

  • Sicherung des Qualitätsmanagements
  • Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (Mitarbeiterbindung)
  • Ermittlung und Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit (Mitarbeitermotivation)
  • Untersuchung und Verbesserung des Betriebsklimas
  • Analyse und Optimierung der Kommunikationsabläufe
  • Gesundheitsförderung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung und Abbau von strukturellen Defiziten
  • Identifizierung von organisatorischen Schwachstellen
  • Untersuchung des Führungsverhaltens von Vorgesetzten
  • Identifizierung von Weiterbildungsbedarf 
  • Personalentwicklung


Mitarbeiterbefragungen

Ausführliche Informationen zur Erstellung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen, zu den Vorteilen und Zielen finden Sie hier: Beispiele, Regeln und Vorlagen für Mitarbeiterbefragungen 

 

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