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Betriebsrat einbinden und Betriebsvereinbarung abschließen
In einer Betriebsvereinbarung können wichtige Rahmenbedingungen einer Mitarbeiterbefragung festgelegt werden. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind bei anonymen Mitarbeiterbefragungen nicht in jedem Fall erforderlich. Sie können jedoch die Akzeptanz fördern, die Teilnahmebereitschaft erhöhen und damit zu einer besseren Beteiligungsrate beitragen. Eine Betriebsvereinbarung wird, wie andere Betriebsvereinbarungen auch, gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebsrat beschlossen.
Ob und wie der Betriebsrat in Befragungsprojekte einzubeziehen ist und inwiefern Mitarbeiterbefragungen auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung durchgeführt werden, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Insbesondere sind Zustimmungspflichten sowie Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Arbeitnehmervertretung zu berücksichtigen. Personalfragebögen bedürfen beispielsweise der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 BetrVG). Online durchgeführte und EDV-gestützte Mitarbeiterbefragungen unterliegen nach gängiger Rechtsauffassung dem Mitbestimmungsrecht, da diese technische Einrichtung geeignet ist, die Leistung und das Verhalten der Arbeitnehmer zu kontrollieren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Betriebsrat kann beispielsweise bei Mitarbeiterbefragungen, deren Ergebnisse in seinen Aufgabenbereich fallen, Auskunft vom Arbeitgeber verlangen. Darunter fallen unter anderem Befragungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden.
Unabhängig davon, ob es rechtlich erforderlich ist: Den Betriebsrat in Befragungsprojekte einzubeziehen, ist grundsätzlich empfehlenswert.
Bei Mitarbeiterbefragungen kann der Betriebsrat Auskunft über die Auswertung verlangen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse Aufgaben des Betriebsrats betreffen. Lesen Sie hierzu auch, weshalb es grundsätzlich ratsam ist, den Betriebsrat in Befragungsprojekte einzubeziehen.
Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Inhalte und Regelungen von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und enthalten verbindliche Normen für die Arbeitnehmer eines Betriebs. In freiwilligen Betriebsvereinbarungen können die Rahmenbedingungen von Mitarbeiterbefragungen geregelt werden. Häufig werden insbesondere Details vereinbart, die die Mitarbeitenden über Zweck und Inhalte der Befragung informieren sowie Angaben zu Freiwilligkeit, Anonymität, Vorgehensweise und Datenschutz enthalten.
Zu den Details, die in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können, gehören unter anderem:
- Freiwilligkeit der Teilnahme an Befragungen und ein Nachteilsverbot
- Gewährleistung der Anonymität
- Datenschutzbestimmungen
- Zeitliche Freistellung zur Beantwortung
- Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern und Beteiligungsmöglichkeiten
- Angaben zum Fragebogen und zur Formulierung der Fragen
- Angaben zur Durchführung der Auswertung, zum Beispiel:
- Auswertungskriterien wie aggregierte Auswertungen und Gruppenmindestgrößen
- Auswertungsberechtigte und Zugriffsrechte
- Angaben zur Ergebnispräsentation: Wer wird wann, von wem und wie informiert?
- Informationen zur Umsetzung von Veränderungs- und Folgemaßnahmen
- Verweis auf regelmäßige Folgebefragungen
„Inhalt einer Betriebsvereinbarung können alle Fragen sein, bei denen dem Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht zusteht. Dabei muss zwischen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen unterschieden werden.“ Quelle: Wikipedia
Beispiel für eine Betriebsvereinbarung
Zu den Maßnahmen, die gemäß § 88 BetrVG durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden können, gehören unter anderem Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes. Eine Mitarbeiterbefragung zum betrieblichen Umweltschutz, nach der Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen, könnte beispielsweise durch die folgende Muster-Betriebsvereinbarung flankiert werden:
Mustervereinbarung: Mitarbeiterbefragung zum betrieblichen Umweltschutz
Zwischen der Musterfirma GmbH
und dem Betriebsrat der Musterfirma GmbH
wird folgende Betriebsvereinbarung gemäß BetrVG (§ 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen) geschlossen:
Zur Untersuchung und Förderung des betrieblichen Umweltschutzes wird eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt.
- Die Mitarbeiterbefragung wird im Zeitraum von … bis … mithilfe eines Online-Fragebogens durchgeführt. Alle Mitarbeitenden werden per E-Mail zur Teilnahme eingeladen.
- Die Mitarbeiterbefragung ist anonym, die Antworten können nicht einzelnen Personen zugeordnet werden.
- Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.
- Die Auswertung der Fragebögen übernimmt Projektgruppe XY. Der Betriebsrat erhält Einsicht in datenschutzrechtliche Maßnahmen und in die zur Gewährleistung der Anonymität getroffenen Maßnahmen.
- Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden im Rahmen von Teammeetings sowie per Intranet bekanntgegeben.
Diese Betriebsvereinbarung tritt zum … in Kraft.
Themen und Ziele von Mitarbeiterbefragungen
Die Zielsetzungen von Mitarbeiterbefragungen können sehr unterschiedlich sein. In der Regel wird Feedback generiert, um Informationen zu bestimmten Themenbereichen zu gewinnen und Veränderungsmaßnahmen abzuleiten. Häufig ergibt sich das Ziel der Befragung aus einem konkreten Anlass. Weiterführende Informationen zu konkreten Anlässen für Mitarbeiterbefragungen finden Sie auch hier: Anlässe, Beispiele und Planungsschritte.
Mögliche konkrete Ziele von Mitarbeiterbefragungen:
- Sicherung des Qualitätsmanagements
- Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (Mitarbeiterbindung)
- Ermittlung und Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit (Mitarbeitermotivation)
- Untersuchung und Verbesserung des Betriebsklimas
- Analyse und Optimierung der Kommunikationsabläufe
- Gesundheitsförderung
- Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung und Abbau von strukturellen Defiziten
- Identifizierung von organisatorischen Schwachstellen
- Untersuchung des Führungsverhaltens von Vorgesetzten
- Identifizierung von Weiterbildungsbedarf
- Personalentwicklung
Ausführliche Informationen zur Erstellung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen, zu den Vorteilen und Zielen finden Sie hier: Beispiele, Regeln und Vorlagen für Mitarbeiterbefragungen.
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