Mit LamaPoll erhalten Sie ein Umfrage-Werkzeug, das die Beurteilung der Gefährdungen in Ihrem Unternehmen extrem vereinfacht. Doch zunächst einmal: Was ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU), wann ist diese notwendig und wie wird sie durchgeführt?
Der Name "Gefährdungsbeurteilung" greift zu kurz, denn bei der GBU geht es um viel mehr als "nur" die Beurteilung von Gefahrenquellen. Möglichst verständlich ausgedrückt ist die Gefährdungsbeurteilung:
Hier endet der Prozess jedoch nicht, denn aus dieser Ermittlung folgt
Oder zusammengefasst: Sie prüfen nach, wo Gefährdunden für die Belegschaft lauern, legen Maßnahmen fest, wie Sie diese mindern oder verhindern können und setzen diese um.
Die Gefährdungsbeurteilung basiert vor allem auf § 5 Arbeitsschutzgesetz. Dort ist explizit von "Gefährdungen" und nicht von "Gefahren" die Rede. Das Bundesarbeitsgericht stellte auch 2008 unter anderem fest, dass dieser § 5 nicht in erster Linie dazu dient, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu verhüten, sondern Prophylaxe: Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und entgegenzuwirken.
Doch was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung?
Eine Gefahr führt mit ziemlicher Sicherheit zu einem Schaden: Sie stehen Auge in Auge mit dem Tiger.
Eine Gefährdung hingegen könnte eventuell zu einer Gefahr werden: Sie arbeiten im Dschungel..
Durch die Gefährdungsbeurteilung also sollten Sie den Dschungelarbeitsplatz entsprechend als Gefährdung erkennen, bewerten (wie wahrscheinlich ist das Zusammentreffen mit dem Tiger und wie schlimm wäre dieses?), Maßnahmen ergreifen (Anti-Tiger-Spray, Schießübungen) und diese Maßnahmen regelmäßig prüfen (führen Sie Liste über jährlich vom Tiger gefressene Arbeitskräfte, testen Sie das Anti-Tiger-Spray aus, etc.).
Tiger sind in unseren Breitengraden eher selten: spricht man von Gefahren, sind natürlich handwerkliche Branchen (vom Bauarbeiter bis zum Zimmermann) die ersten Berufsbilder, die in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden. Doch de facto lauern mögliche Problemzonen selbst im unscheinbar wirkenden Büro oder auch im Verkauf. Eine schlechte und nicht ergonomische Körperhaltung am Arbeitsplatz oder auch falsche Bewegungen, wenn schwere Güter in Verkaufsregale verfrachtet werden können körperlichen Verschleiß zutage fördern. Auch so etwas wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt, um einen entsprechenden Arbeitsschutz zu bieten.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung. Deswegen ist jedem Unternehmen anzuraten, in regelmäßigen oder auch sporadischen zeitlichen Abständen eine solche Beurteilung vorzunehmen. Anlässe dazu gibt es gleich mehrere.
Am Ende handelt es sich bei der Gefährdungsbeurteilung um eines der wichtigsten Zahnräder im Prozess der Profitmaximierung und damit auch der Qualitätssteigerung Ihres Unternehmens. Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage zur Kundenzufriedenheit. Indem Sie Ihrem Team die Möglichkeit geben, sich gut aufeinander einzuspielen, können vorhandene Ressourcen (materiell, wie zeitlich) effizient eingesetzt werden. Dazu ist es selbstredend unumgänglich, eine regelmäßig wechselnde Belegschaft bereits präventiv zu vermeiden.
Beim Prozess einer solchen Beurteilung wird systematisch vorgegangen und es werden alle Bereiche dabei berücksichtigt:
Die anfängliche Analyse beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Aspekt, sondern sieht vor, dass das gesamte Spektrum der Arbeit festgehalten wird. Start- und Endpunkt sind dabei immer der Arbeit- bzw. Ausübungsort, an dem die Tätigkeit verrichtet wird. Ferner muss die Analyse auch den Arbeitsplatz beinhalten, um sämtliche notwendigen Schritte durchlaufen zu können.
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Im Anschluss erfolgt eine Beurteilung, bei der festgestellt wird, welche Gefahren ernstzunehmend sind und bei welchen es sich um Dinge handelt, die zum ganz normalen Alltag gehören. Verletzungen können in nahezu jedem Bereich auftreten. Ein Verbandskasten mit allen notwendigen Hilfsmitteln für kleine Zwischenfälle ist im besten Fall in jeder Abteilung greifbar.
Lösungen und mögliche Alternativen werden nun ausgearbeitet. Dabei ist besonders dienlich, mehrere Möglichkeiten zu entwickeln, um daraus dann die effizienteste und hilfreichste auszuwählen. Indem Ziele gesetzt werden, bleibt dabei nichts außen vor. Bei großen Projekten sollten Zwischenziele angesetzt werden, um zu diesem Zeitpunkt vergleichen zu können, ob das Vorhaben auch wirklich umgesetzt werden kann.
Wenn alle Schritte abgeschlossen sind und die angepeilten Lösungen bereits aktiv umgesetzt werden, um Gefährdungen einzudämmen und sie möglichst zu vermeiden, sollte nach einem zuvor festgelegten Zeitpunkt eine Kontrolle durchgeführt werden.
Wie so oft ist auch bei der Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Priorisierung notwendig. Schließlich müssen die gefährlichsten Aspekte als erste beseitigt werden. Hierzu wird allerdings nicht nach Gefährdungshärte unterschieden, sondern zwischen der auftretenden Häufigkeit.
Eine Assistentin im Projektmanagement eines Bauunternehmens betritt jeden Morgen ein Firmengebäude und muss hier in den zweiten Stock laufen, um in ihr Büro zu gelangen. Sie hat dabei keine Sicherheitstüren oder dergleichen zu passieren und gelangt direkt an ihren Arbeitsplatz. Bevor sie überprüft, welche Unterstützung sie den Projektleitern zukommen lassen kann, widmet sie sich der täglichen Post, öffnet dabei Kuverts, versieht jedes Schriftstück mit einem Eingangsstempel und teilt diese Unterlagen anschließend entsprechend auf. Ihre Hauptaufgaben spielen sich am PC bzw. einem vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Laptop ab. Darüber hinaus werden zumeist Pläne oder wichtige Schriftstücke kopiert und ausgedruckt, sowie diverse Telefongespräche stellvertretend geführt.
Das Büro, in dem besagte Assistentin arbeitet, wird einmal die Woche gereinigt. Dabei kommen diverse Putzmittel zum Einsatz.
Festgestellte mögliche Gefahren: Treppen und Brieföffner (mögliche Verletzungsgefahr), Bildschirm (Werden regelmäßige Bildschirmpausen eingehalten, um die Augen zu schonen?), Chemikalien (Putzmittel; welche Substanzen sind darin enthalten, muss die Assistentin lüften, weil sie sich sonst schummrig fühlt?), Lampen (Funktionieren sie alle oder flackern manche davon?)
Soweit ist die Analyse der möglichen Gefährdungen abgeschlossen. In einer nachfolgenden Beurteilung wird überprüft, inwieweit diese zu Problemen werden können, denen Sie sich widmen müssen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es werden Ziele gesetzt und Lösungswege ausgearbeitet. Diese können sich ganz individuell gestalten:
Darüber hinaus ist ein Erste-Hilfe-Kurs unabhängig von der Branche immer sehr sinnvoll. Statistiken belegen, dass in den letzten Jahren die Zahl derer drastisch gesunken ist, welche zumindest die wichtigsten Grundlagen beherrschen. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur Beatmung; ein falscher Schritt kann Leben kosten.
Bei der Gefährdungsbeurteilung, wie auch sämtlichen damit verbundenen Schritten, sind immer die entsprechenden Mitarbeiter einzubinden. Arbeitnehmern einzubinden, um bei der effizienten Umsetzung neuer Schritte ein Mitspracherecht eingeräumt zu bekommen, ist ein Entgegenkommen Ihrerseits. Geht es jedoch um Brandschutzbeauftragte, einen Betriebsrat, der Betriebsarzt oder ähnliche Positionen, sind diese in jedem Fall einzubinden.
Der Betriebsrat ist beispielsweise durch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht nur zur Mitsprache berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet.
Personen, die in privaten Haushalten als Angestellte arbeiten, sind nicht vom Arbeitsschutz betroffen. Für solche Art Angestellter muss keine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Welche Personengruppen aber zählen zum Kreis der Beschäftigten, für die das Thema Arbeitsschutz vollumfänglich gilt?
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