Online-Wahlen bieten Wählenden die Möglichkeit, ihre Stimme digital und in einem festgelegten Zeitrahmen standortunabhängig über das Internet oder das Intranet abzugeben. Im Gegensatz zur persönlichen Abstimmung in der Wahlkabine oder zur Nutzung der Briefwahl kommen online durchgeführte Wahlen ohne einen physischen Stimmzettel aus und werden papierlos mit einer Software durchgeführt. Abgestimmt wird zum Beispiel per Smartphone, Tablet oder über einen Desktop-PC. Auch die Stimmauszählung erfolgt elektronisch. Ob Vereinswahlen, Mitgliederversammlungen, Abstimmungen in Organisationen oder allgemeine Votings für Events oder Aktionen - mit einer Online-Wahl gestalten Sie den gesamten Wahlprozess effizienter, transparent und trotzdem sicher.
Mit einer digitalen Wahl steigern Sie die Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit, erhöhen die Teilnahmequote, senken Ihre Kosten und sparen Zeit bei der Vorbereitung und Umsetzung. Unabhängig davon, ob Sie eine Vereinswahl online durchführen oder eine Abstimmung über die Vergabe eines Preises abhalten wollen, mit einer virtuellen Wahl erreichen Sie auf einen Schlag eine große Zahl an Wählern und Wählerinnen.
Zugleich haben die jeweiligen Wahlberechtigten die Möglichkeit, von jedem Ort aus und zu jeder Zeit an der Wahl teilzunehmen – ob von zu Hause aus, aus dem Urlaub etc. Diese Art der Flexibilität – also das Eliminieren von zeitlichen Einschränkungen oder Entfernungen – führt zumeist unweigerlich zu einer höheren Teilnahmequote. Gerade für Vereine und Organisationen mit vielen und geografisch verstreuten Mitgliedern kann das ein großer Vorteil sein.
Im Jahr 2021 hat Bitkom e.V. (Digitalverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche) eine Studie zur E-Democracy veröffentlicht. Primär ging es darum, dass sich die Mehrheit der Deutschen eine Möglichkeit wünscht, sich online politisch zu beteiligen. Das gilt auch für Wahlen. 61 Prozent der Befragten sprachen sich für digitale Bundestags-, Kommunalwahlen oder Landtagswahlen aus. 37 Prozent der Teilnehmenden gehen davon aus, dass durch Online-Verfahren die Wahlbeteiligung gesteigert werden könnte.
Auch die Bereitschaft der Mitglieder, überhaupt an einer Abstimmung bzw. Wahl teilzunehmen, kann durch den Komfort einer Online-Wahl gesteigert werden. Der Abstimmungsprozess selbst unterscheidet sich prinzipiell zwar nicht von einer Wahl per Stimmzettel, ist aber durch die Verfügbarkeit besonders niederschwellig.
Online-Wahlen können die Wahlbeteiligung erhöhen – diese Annahme wurde 2021 bei der Hochschulwahl der Hochschule Hof bewiesen. Hierbei handelte es sich zwar um eine nichtpolitische Wahl, die Ergebnisse überzeugen dennoch. Bei der erstmaligen Durchführung einer Onlinewahl konnte die Hochschule eine nahezu doppelt so hohe Wahlbeteiligung verzeichnen wie noch in den Jahren zuvor (Quelle: Wahlbeteiligung steigt durch Onlinewahl - Ergebnis der Hochschulwahlen 2021).
Ein weiterer Pluspunkt: Online-Wahlen können barrierefrei gestaltet werden. Bei über 615.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland (siehe Abbildung 1) und einer um ein Vielfaches höherer Mitgliederanzahl sind Inklusion und Barrierefreiheit wichtige Themen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Wähler und Wählerinnen gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, ihre Stimme abzugeben. Im gleichen Zuge bietet Ihnen eine barrierefreie Umsetzung die Chance, Ihren Wählerkreis nochmals zu erweitern.
Mehr zum Thema Barrierefreiheit bei LamaPoll erfahren Sie übrigens hier: Barrierefreie Umfrage erstellen
Auch in puncto Kosten- und Zeitersparnis sind Online-Wahlen zu bevorzugen. Da Sie bei der Durchführung und Auszählung auf ein Abstimmungs-Tool setzen, reduzieren sich sowohl der Aufwand als auch die Kosten für Papier, Personal oder eine geeignete Location.
Online-Wahlen können barrierefrei umgesetzt werden und ermöglichen den Wählern und Wählerinnen eine entspannte Stimmabgabe von überall aus und zu jeder beliebigen Zeit. So kann die Teilnahmequote positiv beeinflusst und die Wahlbeteiligung gesteigert werden.
Abb. 1 - Seit 1995 steigt die Anzahl eingetragener Vereine innerhalb Deutschlands stetig © Statista
Online-Wahlen für Vereine, Stiftungen & Co. umsetzen: So geht's
Seit einer Änderung des Vereinsrechts im Februar 2023 sind sowohl hybride als auch komplett digitale Mitgliederversammlungen ohne vorherige Satzungsänderung zulässig (§ 32 BGB). Die Möglichkeit, eine Präsenzveranstaltung abzuhalten, bleibt davon unberührt und ist natürlich weiterhin möglich. Wichtig ist allerdings, dass eine komplett digitale Mitgliederversammlung nur umgesetzt werden kann, wenn die Mitgliederversammlung dies vorher selbst beschlossen hat. Für eine hybride Versammlung, die sowohl in Präsenz als auch virtuell besucht werden kann, reicht eine Entscheidung des Vorstands. Gleiches gilt übrigens für Stiftungen, sofern nicht per Satzung anders festgelegt. Die unkomplizierte Umstellung auf hybride bzw. virtuelle Mitgliederversammlungen, die beispielsweise per Zoom, Chat-Programm oder per Telefonkonferenz abgehalten werden, macht es umso wichtiger, genauso flexibel bei der Abstimmung von Beschlüssen, Votings und bei Wahlen wie für den Vereinsvorstand zu sein.
Zumeist wird für die Umsetzung einer digitalen Wahl eine Wahl-Software beziehungsweise ein Tool für Online-Abstimmungen genutzt. Je nach Wahlordnung und Art der Wahl des Vereins, der Organisation etc. greifen die folgenden fünf Wahlrechtsgrundsätze in unterschiedlicher Ausprägung sowie die individuelle (Vereins-)Satzung:
Diese Wahlgrundsätze (§ 38 Abs. 1) GG) richten sich in erster Linie an politische Wahlen, bieten aber auch für nicht-politische Wahlen eine Orientierung. Als weiterer Aspekt sollte der Ablauf der Online-Wahl von den Wählenden in Gänze verstanden werden können und transparent nachvollziehbar sein – sei es im Vorfeld, bei der eigentlichen Umsetzung oder im Nachgang bei der Stimmauszählung. Dieser Grundsatz der Öffentlichkeit, in Kombination mit den Grundsätzen von Freiheit und Geheimhaltung, ist bei online durchgeführten Wahlen besonders von Bedeutung, um Manipulationen zu verhindern und eine gewisse Kontrolle zu gewährleisten.
Bedenken Sie jedoch, dass jede geheime Wahl oder Abstimmung – ob digital, persönlich oder per Brief – immer ein gewisses Risiko für Manipulation bietet. Klären Sie daher im Vorfeld, welche Risiken tragbar sind und welche Anforderungen essentiell für die Umsetzung Ihrer Wahl bzw. Abstimmung sind.
Was gilt für Vorstandswahlen in Vereinen? Entscheidend für Vorstandswahlen in Vereinen sind die gesetzlichen Regelungen des § 27 BGB und die jeweilige Vereinssatzung bzw. Wahlordnung. Um generell elektronische Wahlformen für virtuelle Wahlen und Abstimmungen zuzulassen, müssen diese zuvor in der Satzung oder Wahlordnung aufgeführt werden. Achten Sie vor einer digitalen Durchführung darauf, dass eine solche Satzungsänderung zuvor in das Vereinsregister eingetragen werden muss.
Um eine geheime Wahl zu gewährleisten – also um sicherzustellen, dass die eigens abgegebene Stimme nicht von Unbefugten überprüft oder nachvollzogen werden kann – gibt es verschiedene technische Maßnahmen. Welche der Varianten für Sie in Betracht kommt, hängt vor allem von dem Risiko ab, das Sie bereit sind, einzugehen und welche Rahmenbedingungen Sie schaffen können. Eine mögliche Option, Ihre digitale Wahl zu schützen, ist die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit, die in drei Schritte unterteilt wird.
Zunächst überprüft eine Wahlsoftware, ob ein abgegebener Stimmzettel tatsächlich von einer wahlberechtigten Person stammt. Dazu wird eine Signatur bzw. ein Key verwendet. Im zweiten Schritt – der individuellen Verifizierung – haben Wähler und Wählerinnnen die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe nachzuvollziehen. Zum Beispiel können diese mittels QR-Code checken, ob ihre Stimme tatsächlich wie gewünscht übermittelt wurde. Der letzte Part ist die universelle Verifizierung. Hier können Verantwortliche wie der Vorstand überprüfen, ob sämtliche Etappen der Wahl korrekt verliefen und jede Stimme entsprechend gezählt wurde. Zum Thema "Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeitsmethoden bei Onlinewahlen" hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis finden Sie hier: End-to-End Verifiable Online Voting
Generell ist auch der Aspekt der freien Wahl etwas komplexer in der Umsetzung, als bei einer klassischen Wahl mit Stimmzettel und Urne. Ähnlich wie bei Briefwahlen besteht das Problem, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wählende bei der Stimmabgabe beeinflusst werden. Bestimmte Wahl-Tools ermöglichen daher das sogenannte Re-Voting.
Wie funktioniert Re-Voting? Hierbei kann die vergebene Stimme problemlos nach der ersten Abgabe geändert werden, da nur die letzte Stimmabgabe final gezählt wird. Die Grundidee sieht vor, dass eine wählende Person selbst bei einer versuchten Beeinflussung durch Betrüger oder Beeinflussung bei der Stimmabgabe anschließend erneut die Gelegenheit hat, eine Stimme abzugeben und die erzwungende Stimme so ungültig zu machen. Ziel ist es, so eine mögliche Manipulation zu umgehen.
Andere Tools wie POLYAS oder LamaPoll machen genau das Gegenteil und lassen Wählende nur exakt genau einmal abstimmen, um Wahlbetrug vorzubeugen. Je nach Anbieter werden beispielsweise individuelle Zugangsschlüssel, Wähler-IDs, Passwörter oder andere Methoden genutzt, um sicherzugehen, dass Wählende zur Wahl berechtigt sind, Mehrfachteilnahmen verhindert und Stimmzettel verbindlich abgegeben werden. Dieses Prinzip ähnelt z. B. dem Vorgehen bei der Bundestagswahl im Wahllokal, wo zunächst die Wahlbenachrichtigung mit dem Wählerverzeichnis und dem Personalausweis abgeglichen werden, bevor eine einmalige und damit verbindliche Stimmabgabe in die Urne erfolgen kann.
Um sicherzugehen, dass die die Software für Ihre (Vereins-)Wahl den aktuellsten Sicherheitsstandard bietet, achten Sie auf das BSI-Schutzprofil für Online-Wahlprodukte nach Common Criteria aus dem Jahr 2024 (BSI-CC-PP-0121): Protection Profile for E-Voting Systems
Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitszertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, die kryptografische Prozesse wie z. B. die homomorphe Verschlüsselung (macht die Berechnung von verschlüsselten Daten ohne vorherige Entschlüsselung möglich) und Sicherheitsziele von Wahlsoftware unter die Lupe nimmt.
Planen Sie eine Online-Wahl, die einen hohen Schutzbedarf nach BSI IT-Grundschutz besitzt, sollten sich die Sicherheitsanforderungen an dem BSI-Schutzprofil BSI-CC-PP-0121 und an der technischen Richtlinie TR-03169 orientieren.
Praktische Fragebogen-Vorlagen nutzen
Nutzen Sie LamaPoll, um Ihre individuellen Live-Votings, Online-Abstimmungen oder Online-Wahlen zu erstellen, durchzuführen und auszuwerten. Um die Anonymität zu wahren und sicherzustellen, dass jeder Wählende - und niemand sonst – genau einmal abstimmt, können Sie mit LamaPoll eine geschlossene Umfrage mit individuellen Zugangsschlüsseln zur Wahl erstellen. Auf diese Weise verhindern Sie zum einen Mehrfachteilnahmen und gewährleisten zudem die Anonymität. Die individuellen Zugangsschlüssel generieren Sie direkt im Tool.
Abb.: Wahlbenachrichtigung, Stimmabgabe, sichere Datenverarbeitung & Auswertung: Bei einer Online-Wahl laufen alle Schritte digital ab.
Sie haben außerdem die Option, diese Zugangsschlüssel über das LamaPoll-Versandsystem an die Abstimmenden oder Wählenden zu versenden. Handelt es sich um eine anonyme Wahl, ist es möglich, die generierten Zugangsschlüssel aus dem Tool herunterzuladen. Diese können anschließend von den Wahlverantwortlichen per Zufallsprinzip an die Wähler und Wählerinnen versandt werden. Eine Authentifizierung – also die eindeutige Zuordnung bzw. Indentitätsprüfung von Wahlberechtigten – ist technisch schwer umsetzbar. Mithilfe einer geschlossenen Umfrage inklusive Zugangsschlüsseln wird jedoch 1. die Anonymität gewährleistet und 2. sichergestellt, dass nur Personen an der Wahl teilnehmen können, die Zugriff auf einen der individuellen Schlüssel haben.
In puncto Datensicherheit und Datenschutz sind Sie mit dem DSGVO-konformen Tool LamaPoll auf der sicheren Seite. Die Umfragesoftware LamaPoll ist nach ISO 271001 geprüft und zertifiziert und die Datenverarbeitung erfolgt zu jeder Zeit in Deutschland – ohne Schnittstellen zu anderen Anbietern oder Cloud-Diensten. Informieren Sie sich gern weiter über die Sicherheit Ihrer Daten: Datenschutz Sicherheit
Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Fragebogen-Vorlage für eine beispielhafte Vorstandswahl, die Sie sich problemlos ansehen oder direkt in Ihren LamaPoll-Account übertragen können.
Sie planen eine Preisvergabe im kleinen oder größeren Rahmen? Dann bietet Ihnen LamaPoll nicht nur die Möglichkeit, den Bewerbungsprozess zur Wahl möglicher Kandidaten und Kandidatinnen im Rahmen einer Online-Umfrage zu gestalten, sondern im Nachgang auch die Online-Abstimmung zur Ermittlung des Gewinners bzw. der Gewinnerin. Wie Sie ein Online-Voting erstellen erfahren Sie Schritt für Schritt in unserem Helpdesk: Live-Abstimmung und Voting
Um eine größtmögliche Teilnehmer- bzw- Wählerschaft zu erreichen, bietet es sich zudem an, nicht-anonyme Abstimmungen, Wahlen und Votings gezielt auf einer Website per iFrame einzubinden. So schaffen Sie einen idealen Rahmen für Ihr Vorhaben. Alle Informationen zur Integration finden Sie hier: Umfrage auf eigener Website integrieren
Gleiches gilt für die Möglichkeit der mobilen Nutzung. Stellen Sie sicher, dass Ihre Votings, Wahlen & Co. auch mit Smartphone und Tablet gut lesbar sind und das Design ansprechend ist. LamaPoll erstellt sämtliche Online-Umfragen automatisch responsiv. Nutzen Sie einfach den Vorschau-Modus innerhalb des Tools und checken so bereits im Vorfeld, wie Ihre Inhalte mobil auf dem Smartphone oder Tablet dargestellt werden.
Suchen Sie ein Tool, um eine Abstimmung oder Online-Wahl kostenlos durchzuführen? LamaPoll bietet auch im kostenfreien Free-Tarif die Möglichkeit, eine geschlossene Umfrage mit individuellen Zugangsschlüsseln auszuführen. Für kleine Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern oder für Abstimmungen und Votings im kleinen Kreis ideal – dafür wird LamaPoll sogar von fairlinked.org empfohlen (Quelle: Mit den richtigen Tools online abstimmen).
Bei einer Online-Wahl erfolgen die Stimmabgabe und Auswertung über eine Wahlsoftware. Wahlberechtigte nutzen zur digitalen Abgabe private Endgeräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets oder auch das Intranet. Die standortunabhängige Wahl wird über einen vorher festgesetzten Zeitraum abgehalten und schafft für Stimmberechtigte ein höheres Maß an Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit.
Online-Wahlen sind vielseitig umsetzbar – besonders im nicht-politischen Kontext. Gerade Vereine, Verbände, Kirchen und Stiftungen profitieren von einer digitalen Wahl, da ein Zusammentreffen vor Ort für viele Mitglieder mit weiter Anreise zu Problemen führen kann. Auch Hochschulwahlen oder Abstimmungen für Verleihungen lassen sich mit einer Wahlsoftware umsetzen.
Generell vereinfachen digitale Wahlen, Votings & Co. die Stimmabgabe enorm, sparen den Wahlverantwortlichen und ebenso den Wählenden Zeit und Geld und erreichen im besten Fall einen größeren Kreis an Teilnehmenden.
Elektronische Wahlen von Vereinen, Stiftungen oder auch Hochschulen sind zulässig, wenn diese in der Satzung bzw. Wahlordnung aufgeführt werden. Oftmals ist dafür eine Satzungsänderung notwendig, die z. B. bei Vereinen auch ins Vereinsregister aufgenommen werden muss. Bevor Sie in die Planung einsteigen, lohnt sich der Blick in die aktuelle Wahlordnung. Wird die Zulässigkeit elektronischer Wahlformen noch nicht erwähnt oder nicht anderweitig durch geltende Gesetze ausgeschlossen, können Sie diese entsprechend anpassen.
Die technischen Voraussetzungen für die Stimmabgabe einer Online-Wahl sind sehr niederschwellig. Um allen Wahlberechtigten eine reibungslose Abstimmung zu ermöglichen, ist es im Vorfeld dennoch ratsam, diese im Detail zu kommunizieren. Zumeist werden ein eigenes Device und eine Internetverbindung benötigt. Zu beachten ist jedoch, dass veraltete Browser zu Problemen bei der Abstimmung führen könnten. Informieren Sie daher frühzeitig darüber, dass ein aktuelles Betriebssystem und Browser zu den Grundvoraussetzungen gehören.
Bedenken Sie außerdem: Wird neben einem Device und einem Internetzugang eine weitere App benötigt? Werden persönliche Zugangsschlüssel, QR-Codes oder Signaturen genutzt? Sind sämtliche Browser nutzbar, um teilzunehmen? Ist die Abstimmung barrierefrei? Wie lange dauert die Stimmabgabe?
Die Rahmenbedingungen – das gilt sowohl für den Ablauf der Wahl als auch für die technischen Anforderungen – sollten allen Wahlbeteiligten klar sein. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt sich außerdem ein Pretest bzw. eine Testwahl, die von den Verantwortlichen durchgeführt wird.
Die Wahlsoftware verschiedener Anbieter ist tendenziell so konzipiert, dass eigene Endgeräte wie ein Smartphone, Tablet oder PC zur Stimmabgabe genutzt werden. Auch ein PC am Arbeitsplatz, der mit dem Intranet verbunden ist, ist denkbar. Welche konkreten technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Abstimmung gegeben sein müssen, sollte im Vorfeld von den Wahlverantwortlichen klar in den Wahlunterlagen kommuniziert werden.
Mit LamaPoll haben Sie sogar die Möglichkeit, kostenlose Online-Wahlen und Votings mit dem Free-Tarif abzuhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht mehr als 50 Wahlberechtigte gibt. Ab 50 Teilnehmenden wird eine kostenpflichtige Lizenz benötigt.
Bei der Umsetzung entscheiden Sie in einem ersten Schritt selbst, ob Sie eine anonyme oder nicht-anonyme Wahl abhalten wollen. Bei einer anonymen Durchführung legen Sie bitte eine geschlossene Umfrage an. Aktivieren Sie dazu den entsprechenden Zugangsschutz in den Fragebogen-Einstellungen.
Im nächsten Schritt gibt Ihnen das Tool die Möglichkeit, individuelle Zugangsschlüssel zu generieren. Auf diesem Weg stellen Sie sicher, dass zum einen die Anonymität der Teilnehmenden gewahrt bleibt und zum anderen, jeder Wählende nur einmalig abstimmen kann. Mehrfachteilnahmen sind somit ausgeschlossen.
Die Zugangsschlüssel können auf zwei Wegen zu den Wählenden gelangen:
Es lässt sich im Nachgang jedoch nicht nachvollziehen, ob die Zugangsschlüssel zur Abstimmung auch von der richtigen Person genutzt wurden. Bei der Stimmabgabe findet keine Authentifizierung statt.
Die Sorge, dass Wahlen, Votings oder Abstimmungen manipuliert werden könnten, besteht immer. Daher ist es ratsam, bei der eigenen Online-Wahl auf eine sichere Software bzw. auf ein sicheres Tool zu setzen. Stecken Sie zuerst den Schutzbedarf ab. Handelt es sich um eine Wahl mit hohem Schutzbedarf nach BSI IT-Grundschutz, gibt es zwei Rahmenwerke, an denen Sie sich bei der Umsetzung orientieren können:
Auch wenn Ihre digitale Wahl keinen hohen Schutzbedarf hat, empfiehlt es sich immer, auf Sicherheit zu setzen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld ausgiebig über die Sicherheitsmaßnahmen, die ein Tool nutzt, um Manipulationen zu unterbinden. Auch Aspekte wie der Datenschutz sind essentiell und sollten bei der Planung nicht vernachlässigt werden. Achten Sie daher auf ein DSGVO-konformes Datenhandling wie bei LamaPoll und auf Zertifizierungen wie DIN ISO 27001.
Aktuell werden politische Wahlen wie die Bundestagswahl nicht digital umgesetzt. Bürger und Bürgerinnen haben nach wie vor nur die Möglichkeit, persönlich in einem Wahllokal zu wählen oder im Vorfeld alternativ eine Briefwahl zu beantragen.
Gegen eine digitale Stimmabgabe sprechen momentan Sicherheitsbedenken wie Wahlmanipulation oder Cyberangriffe. Auch die technische Umsetzung zur Einhaltung sämtlicher Wahlgrundsätze innerhalb Deutschlands ist nicht gegeben. Nach § 38 Abs. 1 GG muss die Bundestagswahl allgemein, gleich, frei, geheim und unmittelbar erfolgen. Ob in Deutschland in naher Zukunft online gewählt werden darf – wie bereits seit 2005 in Estland möglich - ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.
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