Kundenbefragung im öffentlichen Sektor

Kundenbefragung für Ämter, Behörden, Ministerien und staatliche Einrichtungen

Ministerien, Behörden und Ämter, kurz – der öffentliche Sektor möchte natürlich die Kunden, in diesem Fall die Bürger, einbeziehen. Hierzu ist ein Tool zur Online Kundenbefragung unersetzlich. Ganz wichtig im öffentlichen Sektor: der Punkt Datenschutz Kundenbefragung.

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein Grobkonzept zur Umsetzung von Kundenbefragungen im öffentlichen Sektor vorstellen. Dieses wurde von der Stadt Hamburg ausgearbeitet.

 

Vorgehensmodell für die Nutzung von Social Media

 

Bitte beachten Sie, dass im Beispiel der Stadt Hamburg ein US Unternehmen eingesetzt wurde, welches Ihre Daten in den Vereinigten Staaten von Amerika speichert. Die dortigen Datenschutzgesetze sind nicht mit den strengen Regelungen der deutschen Gesetze vereinbar. Wir empfehlen eine Prüfung der potenziellen Tools für Kundenbefragung durch den Datenschutzbeauftragten.

1. Phase „Planung der Kundenbefragung“

  1. Das Ministerium für Kultur möchte mit dem Umfragetool LamaPoll eine Kundenbefragung zum Thema „Was gefällt Ihnen an unserer Stadt / Gemeinde?“ durchführen. Die Leitung leitet diese Idee an die Pressestelle weiter (zur Bewertung und Weiterentwicklung).
  2. Die Pressestelle entwickelt aus der Idee ein Grobkonzept, welches zur schnellen und einfachen Bewertung der geplanten Nutzung dient. Wichtig sind die Fragestellungen zu folgenden Aspekten
    • Zielsetzung
    • Beteiligte unterstützende Stellen (Behörde, Ministerium, Fachamt..)
    • Ressourceneinsatz
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
       
  3. Die unterstützenden Stellen prüfen verfügbare Ressourcen und unterstützen die Pressestelle bei der Erstellung der Grobkonzeption. Sie benennen ggf. verantwortliche Ansprechpartner. Gleichzeitig wird der Ansprechpartner der Pressestelle mitgeteilt.
  4. Ein Entwurf des Grobkonzeptes wird an alle Beteiligten versandt. Innerhalb eines gemeinsamen Treffens (beispielsweise in der Amtsleiter-Runde, ggf. unter Einbeziehung des Staatsrats) werden die betroffenen Ämter, Behörden, Ministerien über die geplante Maßnahme informiert und zur Mitarbeit eingeladen.
  5. Das Grobkonzept wird der Leitung mittels Vermerk zur Freigabe vorgelegt. Der Vermerk enthält neben dem Votum über das weitere Vorgehen eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Bewertung der Pressestelle zur Umsetzung der Idee mittels eines geeigneten Befragungstools.
  6. Nach Freigabe der Leitung geht der Vermerk zurück an die Pressestelle. Die Pressestelle initiiert die Phase „Konzeption und Umsetzung“ und fordert Unterstützung (durch die Behörden, Ministerien, Fachämter) an. Der freigegebene Vermerk wird parallel an die betreffenden Stellen versandt.

 

2. Phase „Konzeption und Umsetzung“

Die Feinkonzeption wird unter Federführung der Pressestelle des Kultusministeriums in Absprache mit den beteiligten Stellen erarbeitet. Maßgeblich sind die Fragestellungen zu nachfolgenden Aspekten:

Planung erstellen

Betriebskonzept erstellen

  • Verantwortlichkeiten
  • Projektorganisation

 

Das Feinkonzept wird der Leitung mittels Vermerk zur Freigabe vorgelegt. Der Vermerk enthält neben dem Votum über das weitere Vorgehen eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Bewertung der Pressestelle zur Umsetzung der Feinkonzeption.

Die Leitung prüft die Inhalte und erteilt eine Freigabe bzw. ordnet Änderungen an.

 

Die Pressestelle setzt nun die Feinkonzeption mit Unterstützung der betroffenen Stellen um. Hierzu sind Umfragetool-spezifische Schritte zu durchlaufen (z. B. Auswahl des Preismodells, Auswahl der Frage- und Antworttypen, Erstellung der Frageninhalte, Definition der Antworten, Auswahl und Ansprache/Benachrichtigung der Teilnehmer etc.).

 

3. Phase „Kommunikation und Evaluation“

  1. Die Teilnehmer der Erhebung beantworten die Umfrage „Was gefällt mir an unserer Stadt / Gemeinde?“.
  2. Pressestelle und Ämter / Behörden / Ministerien erhalten die Ergebnisse der Umfrage und werten diese unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kennzahlen für die weitere Nutzung aus. Ein wesentliches Ergebnis einer solchen Umfrage in der Hansestadt Hamburg war z. B. die hohe Zufriedenheit mit dem Ausbau der Kinderspielplätze im Innenstadtbereich.
    Die Ergebnisse der Auswertung werden in einem Vermerk der Leitung übergeben. Hierbei werden seitens der Pressestelle Maßnahmen (z. B. Fortführung des Ausbaus von Freizeitaktivitäten für Kinder im Innenstadtbereich) zum Umgang mit den Ergebnissen vorgeschlagen.
    Die Leitung erhält den Vermerk und befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen.
  3. Die Ämter / Behörden / Ministerien setzen die Vorgabe der Leitung in Absprache mit der Pressestelle um. Die Pressestelle veröffentlicht eine Pressemeldung zu den Ergebnissen der Umfrage und den daraus folgenden Maßnahmen.

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