Datenschutz sollte bei einer Kundenbefragung stets höchste Priorität genießen. Dies trifft sowohl bei Offline- als auch bei Online-Kundenbefragungen zu. Wenn Sie zulassen, dass Kundendaten (Antworten, E-Mail-Adressen, Namen, Attribute) verlorengehen oder gar weitergenutzt oder verkauft werden, verlieren Sie nicht nur die Kunden, Sie machen sich unter Umständen auch strafbar. Lassen Sie daher Ihren Datenschutzbeauftragten gemeinsam mit Ihrer IT-Abteilung das in Frage kommende Kundenbefragungs-Tool bewerten.
Tipp: Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Daten den Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlassen! Nutzen Sie einen Anbieter aus Deutschland oder zumindest aus der EU! Achten Sie auf DSGVO-Konformität!
Achtung! Bitte bedenken Sie:
Wenn Sie einen Anbieter aus dem Ausland einsetzen, werden Ihre Daten automatisch in Ihrem Auftrag durch einen Online Anbieter mit Sitz im Ausland erhoben und verarbeitet.
Es kommt zu einem Datentransfer/ einer Übermittlung in ein Drittland. Hierfür sollte eine Vereinbarung nach Muster der EU-Standardvertragsklauseln zwischen Auftraggeber (Sie) und Auftragnehmer (Online Anbieter im Ausland) abgeschlossen werden.
Kann im betreffenden Land nach der EU-Kommission von einem angemessenen Schutzniveau von Daten ausgegangen werden (damit ein solcher EU-Standardvertrag möglich ist)?
Ohne Vertrag kommt es zu einer nicht zulässigen Datenübermittlung, wodurch Sie sich im Zweifelsfall strafbar machen und die Daten Ihrer Kunden keinen Schutz genießen.
Wenn Sie einen Anbieter aus Deutschland einsetzen, können Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU - DSGVO abschließen
LamaPoll richtet sich an datenschutzsensible und sicherheitsbedachte Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir nehmen das Thema DSGVO-konformes Datenhandling sehr ernst und sind deshalb auch einer der führenden Anbieter für sichere Online-Umfragen!
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