Barrierefreie Online-Umfragen im öffentlichen Sektor - Richtlinien & Gesetze

 

Digitale Barrierefreiheit ist Voraussetzung für digitale Teilhabe und damit unabdingbar für den Prozess der gesellschaftlichen Inklusion. Im öffentlichen Sektor ist die Umsetzung der Digitalen Barrierefreiheit seit geraumer Zeit gesetzlich festgeschrieben.  Seit September 2020 müssen per EU-Richtlinie alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen in der Europäischen Union barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Hier geben wir einen Überblick über die entsprechenden Richtlinien und Gesetze.

 

Vorgaben für Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen

Die Richtlinie 2016/2102

Die europäische Richtlinie 2102  verpflichtet seit September 2020 alle öffentlichen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten auf Bundes- sowie Landes- und Kommunaler Ebene zur Umsetzung der Anforderungen an einen barrierefreien Zugang ihrer Webangebote - sowohl Websites als auch Intranet, Downloads und mobile Anwendungen (Apps) . Die Richtlinie gilt nur für öffentliche Stellen, d.h. für diejenigen, die für EU-BürgerInnen sehr wichtig sind, beispielsweise die Angebote von Rathäusern oder der Arbeitsagentur.

 

Die EU-Richtlinie 2102 sagt weiterhin, dass Betreiber von digitalen Angeboten bei öffentlichen Stellen Folgendes bereitstellen müssen:

  • eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit detaillierten, umfassenden und klaren Auskünften zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote
  • einen Feedback-Mechanismus, der es ermöglicht, Mängel der Barrierefreiheit zu melden und auf die Beseitigung der bestehenden Barrieren hinzuwirken

 

Die Umsetzung der Richtlinie: Gesetze

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Deutschland erfolgte 2019 auf der Ebene des Bundes mit der BITV 2.0, der Barrierefreien Informationstechnikverordnung des Bundes. Die geforderte Barrierefreiheit der Webangebote ist gemäß der europäische Norm  EN 301 549, einer Norm für Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), insbesondere gemäß Abschnitt 9 (Web) umzusetzen. Diese Mindestanforderungen an barrierefreie IKT-Produkte orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die  weltweit gültigen WCAG wiederum beinhalten 4 grundlegende Prinzipien für barrierefreie digitale Angebote: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Webangebote.

 

Zusätzlich zur gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene gibt es Landesgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen. Grundsätzlich sind die Bundesländer in einem gewissen Ausmaß frei, sich bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit der BITV 2.0 zu folgen oder gar andere Regelungen einzusetzen. Die Ländervorschriften müssen jedoch dem beschriebenen Mindeststandard der EN 301549 entsprechen.

Zusammenfassung: Die digitalen Angebote von öffentlichen Stellen müssen gemäß EU-Richtlinie 2102 so gestaltet sein, dass diese die aktuelle Version der BITV 2.0 bzw. die im jeweiligen Bundesland gültige Verordnung mit Bezug auf die EN 301 549 in der aktuellen Version einhalten. Die vier Prinzipien der WCAG – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – müssen beachtet werden.

Barrierefreie Umfragen im öffentlichen Sektor

Was haben nun Online-Umfragen mit der Richtlinie und den Gesetzen zu tun? Die EU-Richtlinie bezieht sich auf alle Komponenten der Webseite, u.a. bereitgestellte PDF-Dateien und sonstige Medien. Umfragen als solche werden jedoch nicht explizit erwähnt. Doch jede Umfrage gleicht in ihrem Wesen … einem Webangebot bzw. einer Webseite – sie muss ebenso wie eine Webseite z.B. eine Datenschutzerklärung und ein Impressum aufweisen. Hieraus ergibt sich dann die Notwendigkeit der Barrierefreiheit auch für Online-Umfragen: Umfrage = Webseite und damit barrierefreie Webseite = barrierefreie Umfrage.

 

Für barrierefreie Umfragen im öffentlichen Sektor kann unsere Umfrage-Software problemlos eingesetzt werden. LamaPoll richtet sich bei der Umsetzung der Barrierefreiheit nach den WCAG-Standards. Zudem gilt insbesondere für die Umfrageerstellung, dass die Erfüllung vieler Kriterien von Barrierefreiheit beim Umfrageersteller selbst liegt: 

Vieles haben Umfrageersteller beim Erstellen von Umfragen ohne Barrieren mit LamaPoll selbst in der Hand. Hierfür haben wir eine Checkliste für barrierefreie Umfragen zusammengestellt, an der Sie sich gern orientieren können.

Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen - Beispiel Berlin

In Berlin, Firmensitz von LamaPoll, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht mit dem Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln, 2019) erfolgt. Zudem bestehen die Berliner Standards für barrierefreie Webseiten und webbasierte Anwendungen. Sie informieren darüber, wie die Webseite oder Software zu testen ist und welche KO-Kriterien dabei gelten.

 

Ein Beispiel aus den Anforderungen an Webseiten und webbasierte Software:

"Die Webseite bzw. Software muss durch die Screenreader JAWS und NVDA der letzten beiden Versionen, vollständig nutzbar sein. Alle Dokumente, die auf der Webseite verwendet werden, müssen barrierefrei sein und den Berliner Standards zur Barrierefreiheit entsprechen.“ (aus: Berliner Standards für barrierefreie Webseiten und webbasierte Anwendungen)

Barrierefreie Umfrage erstellen

Vorteile von barrierefreien Webseiten und Umfragen

Bei öffentlichen Stellen sind barrierefreie Webangebote Pflicht. Doch Barrierefreiheit bietet abseits davon ganz allgemein viele Vorteile für NutzerInnen von Webseiten und Umfragen - auch dort, wo barrierefreie Webseiten & Co. (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Sinne einer hohen Kundenorientierung ist die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit generell empfehlenswert.

 

Vorteile von barrierefreien Webseiten und Umfragen

 

  • hohe Benutzerfreundlichkeit durch Barrierefreiheit
  • einfache, barrierefreie und damit leicht verständliche Texte
  • leichte und intuitive Bedienbarkeit

 

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CEO von Anschütz Personalmanagement

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Was ist LamaPoll?

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