Diese Grundsätze dienen der allgemeinen Gefahrenprävention (psychisch wie physisch).
- Risikovermeidung
- Abschätzen von unvermeidbaren Risiken
- Gefahrenbekämpfung direkt an der Quelle
- Rücksichtnahme auf den Menschen
- Berücksichtigung des Standes der Technik
- Gefahrenmomente werden möglichst dezimiert
- Allgemeiner Gefahrenschutz steht über dem Gefahrenschutz einzelner
- Arbeitnehmer erhalten stets geeignete Anweisungen


