Der geltende Arbeitsschutz macht eine Beurteilung aller möglichen Gefährdungen sowie die bestmögliche Prävention zur Pflicht. Neben den einzelnen erforderlichen Schritten, die Sie in unseren einschlägigen Kapiteln dazu nachlesen können, haben wir im Folgenden noch ein paar allgemeingültige Tipps für Sie zusammengestellt.
Eine psychische wie physische Gefährdungsbeurteilung müssen stets getrennt voneinander durchgeführt werden. Denn die einzelnen Faktoren, die hier Berücksichtigung finden müssen, sind einfach zu unterschiedlich. Die jeweiligen Schritte stimmen dafür in beiden Fällen vollständig überein. Am besten gehen Sie folgendermaßen vor:
Durchzuführen ist eine GBU von ausnahmslos jedem Unternehmen, in dem versicherte Mitarbeiter beschäftigt sind. Neu ist seit 2019 dabei auch, eine zusätzliche Beurteilung vorzunehmen, die Bezug zum Mutterschutz nimmt. Verantwortlich für die Durchführung ist die Geschäftsführung. Dieser obliegt es, einzelne oder alle Schritte dazu auf einzelne Führungskräfte zu übertragen. Die Verantwortlichkeit wird dabei nicht übertragen. Sie verbleibt bei der Geschäftsführung.
Konzentrieren Sie sich immer auf die Belastung, nicht auf die Beanspruchung Ihrer Mitarbeiter. Belastungen können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung objektiv ermittelt werden.
Wenn Sie das Instrument für Ihre Gefährdungsbeurteilung auswählen, werden Sie sich bestimmt auch danach umsehen, ob es für Ihre Branche ein spezifisches Verfahren gibt. Tatsächlich kommt das immer öfter vor, so gibt es in der Versicherungsbranche zum Beispiel bereits ein vereinheitlichtes Vorgehen. Unabhängig davon gibt es immer mehr Unfallversicherungen, die branchenspezifische Vorgehensweisen entwickelt haben und diese auch für Sie durchführen können.
Halten Sie sich an alle geltenden Regeln, welche sich auf die DSGVO zurückführen lassen (Stichwort Datenverarbeitungsvertrag). Alles darüber hinaus liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Grundsätzlich gilt natürlich, dass die eingebundene Person so viele Details wie möglich über Ihre internen Vorgänge benötigt, um zu wissen, worauf bei der Beurteilung zu achten ist. Einzelne Arbeitsschritte dürfen nicht außen vor gelassen werden. Womöglich hilft es hier, über eine Geheimhaltungsvereinbarung nachzudenken. So etwas ist längst kein unübliches Vorgehen mehr.
Während es kostenfreie Verfahren gibt (eine Selbstdurchführung der GBU etwa), kann natürlich auch ein gewisses Budget erforderlich sein. Dabei kommt es immer ganz darauf an, welches Instrument Sie einsetzen möchten. Soll ein Drittunternehmen eingesetzt werden oder gilt es beispielsweise, gestaffelt mehrere Workshops abzuhalten?
Bedenken Sie auch: Zwar kommt es bei der Selbstdurchführung nicht zu Mehrkosten, doch die Gespräche mit, sowie die Befragungen der Mitarbeiter erfolgen während der (bezahlten) Arbeitszeit. Letzten Endes liegt es in Ihrem Ermessen, zu entscheiden, welche dieser Varianten sinnvoller ist – auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Selbstverständlich. Je detaillierter die Analyse ist, umso klarer werden auch die möglichen Punkte herauskristallisiert, an denen zur Problembehandlung angesetzt werden kann. Besonders, da bei steigenden Belegschaftszahlen auch die Arbeitsschritte immer weniger einheitlich sind, lohnt es sich, hier durch mehrere Verfahren anzusetzen.
Während Sie für die Analyse physischer Belastungen Richtwerte durch die körperliche Belastung herausarbeiten können, verhält es sich bei psychischen Werten ein Stück weit komplexer. Hier gibt es keine Grenzen und die individuelle Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Einzelnen schlägt hier stärker zu buche, als bei körperlichen Arbeiten.
Einzig der direkte Vergleich einige Monate später kann wirklichen Aufschluss darüber bringen, inwieweit noch weiteres Verbesserungspotential notwendig ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass sich sofort die Fehltage Ihrer Mitarbeiter deutlich senken werden. Denn der Genesungsprozess dauert lange – oft länger, als es gedauert hat, richtig krank zu werden. Besonders bei psychischen Belastungen lässt sich daher nur schleichend ein Fortschritt dokumentieren. Setzen Sie gerne auch einzelne Zwischenziele, um bis zur erneuten Analyse einen Zwischenstand ermitteln zu können.
Einen detaillierten Überblick zu diesem Thema finden Sie in den Kapiteln zu physischen Gefährdungen: Die häufigsten physischen Gefährdungen und weitere mögliche Gefährdungsarten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel über psychische Gefährdungen.
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