Beschäftigte müssen regelmäßig im Themenbereich Arbeitsschutz unterwiesen werden. Das lässt sich einerseits gut mit einer Gefährdungsbeurteilung kombinieren, ist auch untrennbar mit dieser verwoben, bildet aber nur einen kleinen Teil dieser. Mit solchen Schulungen werden bereits gesetzte Maßnahmen der Prävention umgesetzt - im Grunde aber unabhängig davon, wie hoch das Risiko für mögliche Verletzungen und andere Zwischenfälle ist.
Es kommt immer ganz darauf an, wie viele Mitarbeiter dazu angedacht sind, einer einzelnen Sicherheitsschulung beizuwohnen. Sie können diese Einheiten natürlich auch ganz zweckmäßig auf die Vorkenntnisse und Bedürfnisse Einzelner zuschneiden. Bedenken Sie dabei folgende Faktoren:
Entsprechend der Gefahrenprävention ist es sinnvoll, mehrere Themen in die Schulung zu inkludieren.
Hinzu kommt, dass Ihre Mitarbeiter im Zuge einer solchen Unterweisung über die Standorte der Verbandskästen unterrichtet werden müssen. Auch ein Plan über die Fluchtwege, sowie Sicherheitsdatenblätter (z.B. bezüglich aller nicht natürlichen Flüssigkeiten) müssen dabei als Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, am besten in Papierform.
Unterweisungen zum Arbeitsschutz müssen dokumentiert werden und damit jederzeit nachweisbar sein. Auch muss gewährleistet sein, dass jeder Mitarbeiter den Inhalt dieser Schulung vollumfänglich verstanden hat. Greifen Sie daher bei Bedarf auf Dolmetscher zurück oder richten Sie den Kurs in der Muttersprache Ihrer Mitarbeiter aus, wenn die Möglichkeit dazu gegeben ist.
Das sogenannte TOP-Prinzip bietet eine Hilfestellung in Form einer Eselsbrücke, um die drei wichtigsten Faktoren des Arbeitsschutzes nicht aus den Augen zu verlieren. Dabei geht es um folgende Bereiche:
Es zählt zum Aufgabenbereich des Betriebsrats, für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen, die am Betriebsort gegebene Arbeitsqualität laufend zu verbessern und auch die Einhaltung geltender Schutzvorschriften zu gewährleisten – auf Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgeberseite. Aus diesem Grund ist er auch dazu verpflichtet, an der Gefährdungsbeurteilung teilzunehmen.
Daher kann auch der Fall eintreten, dass der Betriebsrat Nachholbedarf hat, was das erforderliche Wissen rund um Arbeitsschutz angeht. Ist dies der Fall, so hat er einen klaren Anspruch auf Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Dies ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 des BetrVG.
Zu beachten ist hierbei auch unbedingt, dass sich die im Arbeitsschutz inkludierten Themenbereiche laufend verändern und weiterentwickeln. Der Betriebsrat steht in jedem Fall in der Pflicht, sein Wissen entsprechend aktuell zu halten. Ein Beispiel hierfür wäre das Burnout-Syndrom. Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um eine nach ICD-10 offiziell definierte Krankheit handelt, muss der Betriebsrat eine entsprechende Schulung abgeschlossen haben. Auch dann, wenn Burnout bislang noch nicht im Betrieb aufgetreten ist, der Betriebsrat aber bereits mehrfach auf bestehende Überforderungen hingewiesen wurde. Ähnlich verhält es sich mit Themen wie Mobbing oder sexuelle Belästigung. Die Schulungen sind stets hinsichtlich psychischer wie physischer Gefährdungen gleichermaßen abzuschließen und entsprechend aufzufrischen.
Derartige Schulungen der Berufsgenossenschaften behandeln die nötigen Themenlandschaften meist nur ungenügend, daher sind sie in den seltensten Fällen zweckdienlich. Aufgrund seines Rechts und der Pflicht zur Mitsprache steht es dem Betriebsrat frei, selbst Schulungen auszuwählen, die dafür geeignet sind, den Wissensstand auf das nötige Niveau zu heben. Die Kosten hierfür sind vom Betrieb zu tragen.
Grundkenntnisse zur Arbeitssicherheit sind für sämtliche Belegschaftsmitglieder notwendig. Andernfalls könnten Sie keine entsprechende Gefahrenprävention gewährleisten und das würde mit den eigentlichen Zielen der GBU kollidieren.
Die freie Marktwirtschaft sorgt dafür, dass auch immer mehr Händler die Nische der Schutzausrüstung für sich entdecken. Demnach wird auch die Auswahl immer größer. Zu verlockend sind manche Angebote, die mit tiefen Preisen zu locken versuchen. Doch bedenken Sie dabei, dass nicht nur der monetäre Faktor eine große Rolle spielt. Folgende Fragen sollten bedacht werden:
Haben Sie in Ihrem Betrieb eigens Personal damit betraut, persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen, so müssen diese Mitarbeiter auch regelmäßig über die aktuellsten Stände der Gefährdungsbeurteilung unterrichtet werden. Nur so können die Mitarbeiter dafür sorgen, dass auch wirklich relevante Ausrüstung eingekauft wird.
Eine zeitweise Schulung zum Thema Arbeitsschutz kann auch für solche Abteilungen (Einkauf/Beschaffung) sehr sinnvoll sein. Bedenken Sie aber, dass diese Personen meist nicht direkt mit den Gefahrenquellen in Berührung kommen und die Schulung daher womöglich anders aufgebaut werden muss, um für Verständnis zu sorgen. Beispielsweise weiß ein Mitarbeiter vom Einkauf in der Regel nicht grundlegend, welche Art von Schutzschuhen nötig sind, um bei der Arbeit am Stromkreislauf nicht zusätzlich gefährdet zu werden.
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