Bevor Sie sich Themen wie Sanitärräumen, Arbeitsplatzbedingungen (und dem damit verbundenen Bewegungsfreiraum) sowie Pausenzeiten widmen, sollten Sie zunächst sämtliche Arten möglicher physischer Gefahren identifizieren. Neben den häufigsten physischen Gefährdungsarten im täglichen Arbeitsumfeld gibt es eine Reihe weiterer Gegebenheiten, die in einer entsprechenden Analyse erfasst werden müssen. Sie nehmen Einfluss darauf, entweder eine akute negative Wirkung im menschlichen Körper hervorzurufen oder führen langfristig zu anhaltenden Schäden. Auch die Leistungsfähigkeit ist in der Regel stark davon betroffen, da die Betroffenen mit immer stärkeren Einschränkungen zu kämpfen haben. Diese zusätzlichen Gefahrenquellen werden nachfolgend näher erläutert.
Als mechanische Gefährdung gilt alles, was sich der üblichen Kontrolle des Beschäftigten entzieht. Dass diese Gefährdung in manueller Form von ihm veranlasst wird, muss dazu nicht als Begründung vorliegen, so gelten auch Treppen oder ähnliches als mechanische Gefährdung.
Maschinen können bei langanhaltender Benutzung eine entsprechende Wärme entwickeln. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine thermische Gefahr, wenngleich sie durch ein entsprechendes Wissen möglichst eingedämmt werden kann. Trotz allem sind thermische Gefahren in der GBU festzuhalten. Dazu zählen auch sehr kalte oder sehr heiße Oberflächen, darunter unter anderem, aber nicht nur:
Bereits die Gefahr des Auftretens solcher thermalen Bedingungen reicht, um sie in die Risikobewertung aufnehmen zu müssen.
Elektrizität ist immer zugegen, nur birgt sie branchenunterschiedlich eine höhere oder niedrigere Gefahr. Brände und Explosionen sind nicht selten auf eine Fehlreaktion in elektrischen Leitungen zurückzuführen.
Zu möglichen elektrischen Gefährdungen zählen unter anderem, allerdings nicht nur:
Im Prinzip kann es bereits eine elektrische Gefahr darstellen, ein technisches Gerät an die Steckdose anzuschließen, da der Beschäftigte ohne entsprechende Kenntnis nicht wissen kann, wie es um die Spannung steht.
Zum Vergleich: Eine Steckdose verfügt über 240 V und 10 A. Für einen Menschen können jedoch bereits 50 V und 0,5 A tödlich sein; abhängig von der Länge des Kontakts.
Um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, muss die Arbeitskleidung der mit Strom in Verbindung kommenden Mitarbeiter über spezielles Schuhwerk verfügen, um den Stromwiderstand zu erhöhen. Das gilt natürlich insbesondere für Beschäftigte, die täglich mit Stromkreisläufen in Verbindung kommen.
Sämtliche existierenden Gefahrstoffe sind durch die GefStoffV geregelt. In einen entsprechenden Risikograd eingeordnet werden sie durch die Art und Weise, wie Ihre Beschäftigten damit in Verbindung kommen bzw. kommen könnten. Es reicht bereits die bloße Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Kontakt in irgendeiner Form kommen kann, dass jene Stoffe in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung finden müssen.
Unterschieden wird hier folgendermaßen in puncto Risiko:
Für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist wichtig, die vollumfängliche Wirksamkeit des Stoffs zu definieren und entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Etwa durch Arbeitskleidung und Schutzausrüstung (spezielle Mäntel, Schutzbrillen, …) oder durch eine entsprechende Schulung, um keine Reaktionen hervorzurufen und betreffende Gefahrenstoffe stets getrennt voneinander aufzubewahren.
Auch biologische Arbeitsstoffe sind hierbei zu berücksichtigen. Die aktuell etwa 10.000 bekannten Arbeitsstoffe biologischer Herkunft werden auch als Biostoffe bezeichnet. Wichtig ist hierbei insbesondere, dass diese mit den menschlichen Sinnesorganen in der Regel nicht weiter zu erfassen sind. Hierzu zählen Schimmelpilze genauso wie Viren oder Bakterien.
Kategorisiert werden diese immer nach einer Risikogruppe, wobei HIV beispielsweise Gruppe 3, E. coli wiederum Gruppe 2 angehört:
Darüber hinaus gibt es in puncto biologischer Arbeitsstoffe noch folgende Kennzahlen, die Sie kennen sollten:
Veröffentlicht werden die TRBA in listenform durch das Gemeinsame Ministerialblatt.
Zum Umgang mit Gefahrenstoffen müssen im weitesten Sinne auch entsprechende Schritte in puncto Hygiene bedacht werden. Nicht jedes Putzmittel darf einfach ohne Weiteres eingesetzt werden, da es auch hier zu unkontrollierten Reaktionen kommen kann. Auch müssen Ihre Beschäftigten trotz angemessener Schutzausrüstung stets die Möglichkeit haben, bei unerwartetem Hautkontakt eine Säuberung durchführen zu können. Sanitärräume und darüber hinaus auch Sanitätsräume müssen angedacht werden.
Eine Brand- oder Explosionsgefahr besteht immer dann, wenn mit entzündlichen Stoffen gearbeitet wird. Auch Feststoffe, Gase oder entzündliche Flüssigkeiten sind bei der einschlägigen Analyse zu berücksichtigen.
Achten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung bei Brand- oder Explosionsgefahr nicht nur auf die verwendeten Stoffe, sondern auch auf die Umgebung. Hitze (verursacht durch Heizung, fehlende Klimaanlage, ein Blechdach im Sommer, …) kann bei entzündlichen Stoffen alleine aufgrund der Temperaturerhöhung dazu führen, dass ein Brand oder gar eine Explosion ausgelöst werden.
Nebst den zuvor erläuterten physischen Gefährdungen gibt es noch weitere:
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