Weitere Arten von physischen Gefährdungen

 


Bevor Sie sich Themen wie Sanitärräumen, Arbeitsplatzbedingungen (und dem damit verbundenen Bewegungsfreiraum) sowie Pausenzeiten widmen, sollten Sie zunächst sämtliche Arten möglicher physischer Gefahren identifizieren. Neben den häufigsten physischen Gefährdungsarten im täglichen Arbeitsumfeld gibt es eine Reihe weiterer Gegebenheiten, die in einer entsprechenden Analyse erfasst werden müssen. Sie nehmen Einfluss darauf, entweder eine akute negative Wirkung im menschlichen Körper hervorzurufen oder führen langfristig zu anhaltenden Schäden. Auch die Leistungsfähigkeit ist in der Regel stark davon betroffen, da die Betroffenen mit immer stärkeren Einschränkungen zu kämpfen haben. Diese zusätzlichen Gefahrenquellen werden nachfolgend näher erläutert.

Mechanische Gefährdungen

Als mechanische Gefährdung gilt alles, was sich der üblichen Kontrolle des Beschäftigten entzieht. Dass diese Gefährdung in manueller Form von ihm veranlasst wird, muss dazu nicht als Begründung vorliegen, so gelten auch Treppen oder ähnliches als mechanische Gefährdung.

  • Sogenannte ungeschützte Teile, die kontrolliert bewegt werden. Säge- und Schneidblätter, Quetschstellen, Zahnräder mit Einzugsfunktion, Stoß- und Stichbewegungen. Auch Bohrmaschinen zählen hierzu; egal, ob es sich um ein herkömmliches Gerät handelt, das auch im privaten Alltag Gebrauch findet, oder ob es sich um eine schwere Maschine mit Bohreinsätzen handelt.
  • Bewegliche Teile, die keiner Kontrolle unterliegen. Damit ist also alles gemeint, was plötzlich aufgrund fehlender Sicherung (um-)kippen, stürzen, wegrollen oder ähnliches kann. Auch in einem Lagerraum platzierte Ware ist davon betroffen, sofern sie nur offen in Regalen liegt.
  • Mobile Arbeitsmittel und damit alles, was mobil macht und zu Verletzungen führen kann; vom nichtelektronischen Hubwagen bis hin zum rückwärtsfahrenden, durch ein Fernsteuerungssystem gelenkten Schwerlaster.
  • Oberflächen, die entweder rau sind oder durch spitze bzw. scharfe Unebenheiten zu Verletzungen führen können. Dazu zählen auch Ecken, Kanten und sämtliche Stellen, die zu Quetschungen führen können.
  • Oberflächen, die rutschig sind oder in einer anderen Form (Kabeln, Teppiche, andere Schlingfallen) zur Stolperfalle werden könnten.
  • Positionen, von denen Personen herabfallen könnten. Hierzu zählen nicht nur durch ein Geländer gesicherte Zonen, sondern ausnahmslos alle. Der Risikofaktor verringert sich lediglich mit entsprechender Sicherung. Die Gefahr bleibt.

Thermische Gefährdungen

Maschinen können bei langanhaltender Benutzung eine entsprechende Wärme entwickeln. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine thermische Gefahr, wenngleich sie durch ein entsprechendes Wissen möglichst eingedämmt werden kann. Trotz allem sind thermische Gefahren in der GBU festzuhalten. Dazu zählen auch sehr kalte oder sehr heiße Oberflächen, darunter unter anderem, aber nicht nur:

  • Glühöfen
  • Heißdampf
  • Herdplatten
  • Kesselanlagen
  • Metallschmelzen
  • Siedendes Fett
  • Siedendes Wasser
  • Sonstige Emissionen
  • Sonstige Kältemittel
  • Trockeneis

Bereits die Gefahr des Auftretens solcher thermalen Bedingungen reicht, um sie in die Risikobewertung aufnehmen zu müssen.

Elektrische Gefährdungen

Elektrizität ist immer zugegen, nur birgt sie branchenunterschiedlich eine höhere oder niedrigere Gefahr. Brände und Explosionen sind nicht selten auf eine Fehlreaktion in elektrischen Leitungen zurückzuführen.

Zu möglichen elektrischen Gefährdungen zählen unter anderem, allerdings nicht nur:

  • Kurzschlüsse, Überspannungen und sonstige Zwischenfälle, die zu Lichtbögen führen
  • Arbeiten an Transformatoren und Hochspannungsmasten
  • Arbeiten an jeglichen unter Strom stehenden Verteilern
  • Maschinen und Geräte, die unter Spannung stehen
  • Das Wechseln einer Glühbirne

Im Prinzip kann es bereits eine elektrische Gefahr darstellen, ein technisches Gerät an die Steckdose anzuschließen, da der Beschäftigte ohne entsprechende Kenntnis nicht wissen kann, wie es um die Spannung steht.

Zum Vergleich: Eine Steckdose verfügt über 240 V und 10 A. Für einen Menschen können jedoch bereits 50 V und 0,5 A tödlich sein; abhängig von der Länge des Kontakts.

Um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, muss die Arbeitskleidung der mit Strom in Verbindung kommenden Mitarbeiter über spezielles Schuhwerk verfügen, um den Stromwiderstand zu erhöhen. Das gilt natürlich insbesondere für Beschäftigte, die täglich mit Stromkreisläufen in Verbindung kommen.

Gefahrenstoffe

Sämtliche existierenden Gefahrstoffe sind durch die GefStoffV  geregelt. In einen entsprechenden Risikograd eingeordnet werden sie durch die Art und Weise, wie Ihre Beschäftigten damit in Verbindung kommen bzw. kommen könnten. Es reicht bereits die bloße Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Kontakt in irgendeiner Form kommen kann, dass jene Stoffe in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung finden müssen.

Unterschieden wird hier folgendermaßen in puncto Risiko:

  • Hautkontakt, Augenkontakt
  • Einatmen; Weg in die Atemwege
  • Brandgefahr
  • Explosionsgefahr
  • unkontrollierte chemische Reaktionen

Für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist wichtig, die vollumfängliche Wirksamkeit des Stoffs zu definieren und entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Etwa durch Arbeitskleidung und Schutzausrüstung (spezielle Mäntel, Schutzbrillen, …) oder durch eine entsprechende Schulung, um keine Reaktionen hervorzurufen und betreffende Gefahrenstoffe stets getrennt voneinander aufzubewahren.

Auch biologische Arbeitsstoffe sind hierbei zu berücksichtigen. Die aktuell etwa 10.000 bekannten Arbeitsstoffe biologischer Herkunft werden auch als Biostoffe bezeichnet. Wichtig ist hierbei insbesondere, dass diese mit den menschlichen Sinnesorganen in der Regel nicht weiter zu erfassen sind. Hierzu zählen Schimmelpilze genauso wie Viren oder Bakterien.

Kategorisiert werden diese immer nach einer Risikogruppe, wobei HIV beispielsweise Gruppe 3, E. coli wiederum Gruppe 2 angehört:

  1. Biostoffe, Risikogruppe 1: Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass beim Menschen eine Krankheit nach Kontakt mit diesem Biostoff ausbricht.
  2. Biostoffe, Risikogruppe 2: Können eine Krankheit hervorrufen und stellen eine entsprechende Gefahr für die Beschäftigten dar. Eine wirksame Vorbeugung sowie eine entsprechende Behandlung nach Krankheitsausbruch ist in der Regel möglich.
  3. Biostoffe, Risikogruppe 3: Rufen eine schwere Krankheit hervor, Gefahr der Verbreitung ist sehr hoch. Vorbeugung und Behandlung sind auch hier in der Regel möglich.
  4. Biostoffe, Risikogruppe 4: Rufen eine schwere Krankheit hervor, Gefahr der Verbreitung ist sehr hoch. Vorbeugung und Behandlung sind hier in der Regel nicht möglich.

Darüber hinaus gibt es in puncto biologischer Arbeitsstoffe noch folgende Kennzahlen, die Sie kennen sollten:

  • TRBA 460 (Pilze)
  • TRBA 462 (Viren)
  • TRBA 464 (Parasiten)
  • TRBA 466 (Prokaryonten (Bacteria und Archaea))
  • TRBA 468 (Zelllinien und Arbeiten mit Zellkulturen)

Veröffentlicht werden die TRBA in listenform durch das Gemeinsame Ministerialblatt.

Umgang mit Hygiene

Zum Umgang mit Gefahrenstoffen müssen im weitesten Sinne auch entsprechende Schritte in puncto Hygiene bedacht werden. Nicht jedes Putzmittel darf einfach ohne Weiteres eingesetzt werden, da es auch hier zu unkontrollierten Reaktionen kommen kann. Auch müssen Ihre Beschäftigten trotz angemessener Schutzausrüstung stets die Möglichkeit haben, bei unerwartetem Hautkontakt eine Säuberung durchführen zu können. Sanitärräume und darüber hinaus auch Sanitätsräume müssen angedacht werden.

Brand- und Explosionsgefährdungen

Eine Brand- oder Explosionsgefahr besteht immer dann, wenn mit entzündlichen Stoffen gearbeitet wird. Auch Feststoffe, Gase oder entzündliche Flüssigkeiten sind bei der einschlägigen Analyse zu berücksichtigen.

Achten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung bei Brand- oder Explosionsgefahr nicht nur auf die verwendeten Stoffe, sondern auch auf die Umgebung. Hitze (verursacht durch Heizung, fehlende Klimaanlage, ein Blechdach im Sommer, …) kann bei entzündlichen Stoffen alleine aufgrund der Temperaturerhöhung dazu führen, dass ein Brand oder gar eine Explosion ausgelöst werden.

Sonstige physische Gefährdungen

Nebst den zuvor erläuterten physischen Gefährdungen gibt es noch weitere:

  • Elektromagnetische Felder (da sie thermische Effekte auf den Menschen ausüben können, genauso können sie auch Einfluss auf mechanische Implantate, etwa einen Herzschrittmacher, nehmen)
  • Lärm (jegliche Schallhöhe, die zu Gehörschäden führen kann oder die bereits dazu führt, Notsignale nicht mehr wahrnehmen zu können)
  • Über- oder Unterdruck (Höhenlagen, Flugzeuge, Unterdruckkammern; generell sind Über- wie Unterdruck dafür bekannt, die Sauerstoffaufnahme zu hemmen)
  • Vibrationen (mechanische Schwingungen, die durch eine Arbeit auf den Körper übergehen, da sie zu Schädigungen in Knochen und/oder Wirbelsäule, sowie Durchblutungsstörungen führen können)
 

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