Grundsätzlich handelt es sich bei der Risikobeurteilung (ehemals als Gefahrenanalyse bekannt) um einen Aspekt des Risikomanagements. Dieses wiederum ist fest im arbeitsschutzrechtlichen Bereich verankert und damit ein wichtiges Instrument in der Gefährdungsbeurteilung. Lesen Sie hier was das ist und wie Sie dabei vorgehen.
Es sind rechtliche Grundlagen, die eine Durchführung der Risikoanalyse erforderlich machen:
Wie auch bei der Gefährdungsbeurteilung ist bei einer Analyse und Maßnahmensetzung gegen Risiken eine entsprechende Dokumentation erforderlich.
Bei der Risikobeurteilung handelt es sich um ein Verfahren, um das Risiko zu mindern. Dies ist ein regelmäßiger Prozess, der eine Risikoanalyse vorsieht und mit einer Risikoeinschätzung abgeschlossen wird, die dann in eine Risikobewertung übertragen wird.
Hier wird bewertet, welche Grenzen die Maschine hat und welche Gefahren es gibt. Dies wird in einzelnen Tätigkeiten beobachtet und es wird auch geschaut, welche Aufgaben in den einzelnen Lebensphasen damit verbunden sind.
Wenn die Risikoanalyse nicht in diese Teilschritte zerlegt wird, dann kann es passieren, dass einzelne Prozesse nicht richtig beobachtet werden und ganze Lebensphasen nicht in die Risikobewertung mit einfließen. Sobald einzelne Gefahren identifiziert sind, wird das vorhandene Risiko eingeschätzt und bewertet, wie wahrscheinlich es ist, dass dieses Ereignis eintritt.
Die Risikobewertung geht aus der Risikoeinschätzung hervor, die auf der Risikoanalyse basiert. Ziel dieses Arbeitsschrittes ist es, zu prüfen, ob das Risiko für den Eintritt der ermittelten Gefährdung tatsächlich minimiert wurde. Die Risikobeurteilung kann das Verfahren abschließen, wenn entschieden wird, dass die ermittelte Gefahr entsprechend reduziert wurde. Wird die Risikominderung als unzureichend eingestuft, werden weitere Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Für eine Weiterführung des Prozesses wird eine Bewertung des veränderten Risikos durchgeführt und ein erneuter Prozess beginnend mit der Risikoanalyse durchgeführt.
Anhand der Risikobeurteilung ergibt sich womöglich ein Handlungsbedarf. Es ist natürlich immer empfehlenswert, wenn Sie diesem unverzüglich nachkommen. Schließlich sollte die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter höchste Priorität genießen.
Wichtig ist dabei, dass stets die Gefahrenquelle gebannt wird.
Sobald ein Risikokatalog bestimmt ist, wird eine ungefähre Bewertung der Risiken für alle möglichen auftretenden Fälle vorgenommen. Die Frage, wann ein Risiko für die Risikoeigner noch vertretbar ist, wird dabei auch in der Risikobewertung dargestellt.
Aus diesem Grund wird oft eine noch tolerierte Grenze in der Risikolandschaft aufgezeigt. Das bedeutet, dass Risiken oberhalb der Grenze noch akzeptabel sind, unterhalb der Grenze aber nicht mehr eingegangen werden sollen.
Zwei Dimensionen kommen bei der Risikobewertung üblicherweise zur Ausführung:
Im Bereich der Wahrscheinlichkeitsrechnung wird das Auftreten eines zu verhindernden Ereignisses berechnet. Das Risiko des Auftretens wird in einer Tabelle den Auswirkungen des Ereignisses gegenübergestellt. So kann man systematisch die Risiken abschätzen und bewerten. Im Rahmen der Risikoanalyse wird die Risikomatrix als eine Methode eingesetzt.
Die Risikomatrix ist eine Darstellung im zweidimensionalen Raum. An der Abszisse wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dargestellt und an der Ordinate das Ausmaß des Schadens. Dazu können noch weitere Dimensionen ergänzt werden, zum Beispiel die Auswirkung des Imageverlusts und die Frage der Häufigkeit. Diese Methode nennt man die Kinney-Methode.
Die Zeilen und Spalten können mithilfe eines Zahlenindex (chronologische Nummerierung) oder durch Beschreibung erfolgen. Die Risiken werden so in der Matrix platziert, dass man sie sowohl vergleichen als auch nach Wichtigkeit ordnen kann. Risikobereiche können durch Farbgebung markiert werden. Dabei signalisieren Ampelfarben die Stärke des Risikos. Es kann auch eine Risikoschwelle eingelegt werden. Die Lage der Risikoschwelle im Verhältnis zum Eintreten des Risikos. Je nachdem, wie die Risiken positioniert sind, kann entschieden werden, wie schnell sie bewältigt werden müssen. Die Risikomatrix stellt sowohl einzelne Risiken sowie Risikosituationen dar. Insgesamt ist die Risikomatrix eine Möglichkeit, wie man Risiken sortieren und einschätzen sowie darstellbar machen kann. Sie ist ein praktikables Instrument.
Die Anwendbarkeit der Risikomatrix und ihre Aussagefähigkeit, insbesondere für die Praxis, stehen aufgrund der in ihr vorgenommenen Annahmen in der Kritik. Dynamiken der Unternehmen sowie der Rahmenfaktoren bleiben außen vor und im Zuge von Bündelungen der Risikoportfolios wird den Einzelrisiken eine eindeutige Definition des Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeiten unterstellt. Des Weiteren schließt die Risikomatrix in ihrer zweidimensionalen Betrachtungsweise lediglich die Einzelrisiken unabhängig von ihren Wechselwirkungen ein und setzt eine Binomialverteilung voraus. Annahmen, die im Wirtschaftsleben als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen sind.
Neben der Kritik an der praktischen Anwendung führt die stark vereinfachte Darstellung des zweidimensionalen Diagramms zu weiteren Kritikpunkten. Unter der Annahme, dass zwei Risiken den gleichen Erwartungswert aufweisen, liegen sie bei der Risikomatrix auf einer Linie. Es wirkt wie ein linearerer Zusammenhang, obwohl in diesem Fall ein hyperbolischer vorliegt.
Gleichsam lassen sich Probleme bei der Risikobeurteilung offen legen. Zum einen geht das Modell davon aus, dass sich die Risiken einfach verändern lassen, was in der Realität nicht möglich ist. Zum anderen bleibt, trotz der Verwendung des Erwartungswertes und der damit implizierten durchschnittlichen Periodenbelastung, eine einheitliche Basis der Bewertung unberücksichtigt.
Anhand eines Ampelmodells ist es möglich, das im Betrieb vorhandene Risiko zu beurteilen. Dadurch ist auch anhand der jeweiligen Farbe ein etwaiger Handlungsbedarf sofort zu erkennen.
Ampelfarbe |
Risiko |
Handlungsbedarf |
---|---|---|
Rot |
Hoch |
Maßnahmen sind ohne Verzögerung erforderlich. |
Gelb |
Mittel |
Maßnahmen sind erforderlich. |
Grün |
Gering |
Maßnahmen sind nicht erforderlich. |
Wurde eine Gefahr festgestellt, muss festgelegt werden, welche möglichen Gegenmaßnahmen dafür bestehen. Dabei spielt auch die Häufigkeit eine Rolle, wie Sie bereits in unseren anderen Ratgebern zur Gefährdungsbeurteilung erfahren haben.
Beispielsweise kann eine Wartungsstelle, die erreicht werden muss, unterschiedlichen Handlungsbedarf hervorrufen:
Trotz der Tatsache, dass eine grüne Ampel damit einhergeht, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, muss eine regelmäßige Kontrolle der gegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Die Leiter könnte etwa zwischenzeitlich Schaden genommen haben.
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