Fazit zur Gefährdungsbeurteilung

 


Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Fokus steht dabei das Grundschema menschengerechter Arbeit, welches in Deutschland nach strengen Gesetzen geregelt wird – dem Wohl Ihrer Mitarbeiter zuliebe. Letzten Endes sind es schließlich gesunde und motivierte Mitarbeiter, die die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens mitbestimmen. Es ist damit auch in Ihrem Interesse als Arbeitgeber, eine entsprechende Gefährdungsprävention zu betreiben und die Grundlagen stets einzuhalten.
 


Die 4 Kriterien der menschengerechten Gestaltung von Arbeit

  1. Schädigungsfreiheit:
    Arbeit muss ausführbar sein. Sie darf in keinem Fall die geistige oder körperliche Verfassung der Mitarbeiter schädigen. 
  2. Beeinträchtigungslosigkeit:
    Arbeit muss auch langfristig erträglich sein. Das bedeutet, dass einzelne Arbeitsschritte (z.B. aufgrund ihrer Häufigkeit oder Eintönigkeit) das gesundheitliche Befinden eines Mitarbeiters nicht beeinträchtigen dürfen.
  3. Zumutbarkeit:
    Arbeit muss zumutbar sein. Die Aufgaben müssen sich an der Kompetenz der Mitarbeiter orientieren, diese dürfen weder über-, noch unterfordert werden.
  4. Persönlichkeitsförderlichkeit:
    Arbeit muss Persönlichkeiten fördern. Dem Mitarbeiter muss die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst zu verwirklichen und sich weiterzuentwickeln.

Eine Übersicht der wichtigsten Abkürzungen im Rahmen der GBU

Im Zuge Ihrer Gefährdungsbeurteilung werden Sie immer wieder mit bestimmten Abkürzungen konfrontiert. Nachfolgend nun eine alphabetisch sortierte Liste mit den jeweiligen Bedeutungen.

  • ABGB = Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Österreich)
  • AG = ArbeitgeberIn
  • AMED = ArbeitsmedizinerIn
  • AN = ArbeitnehmerIn
  • ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz
  • ArbZG = Arbeitszeitgesetz
  • BbergG = Bundesberggesetz
  • BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung
  • BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
  • BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
  • DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • GBU = Gefährdungsbeurteilung
  • GDA = Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
  • GefStoffV = Gefahrenstoffverordnung
  • HGB = Handelsgesetzbuch
  • JArbSchG = Jugendarbeitsschutzgesetz
  • MA = MitarbeiterIn
  • MuSchG = Mutterschutzgesetz
  • PSA = Persönliche Schutzausrüstung
  • SeeArbG = Seearbeitsgesetz
  • SFK = Sicherheitsfachkräfte, ferner auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • SGB = Sozialgesetzbuch
  • UVV = Unfallverhütungsvorschrift

 

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