An Umgebung gebundene Gefährdungen

 


Nicht immer sind an die Umgebung gebundene Gefährdungen automatisch auch der Branche zuzuschreiben. Ganz unabhängig davon können die Bedingungen der Umgebung ein Risiko für Leib und Wohl darstellen. Dabei gilt es akute Zwischenfälle genauso zu berücksichtigen, wie jene Arbeitsbedingungen, die durch eine langfristige Dauer zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Im unserem Beitrag zu physischen Belastungen erläutern wir ausführlich, welche gängigen Elemente im Hinblick auf die GBU unbedingt zu beachten sind. Unter Einsatz der eigenen Körperkraft setzen sich Beschäftigte immer häufiger der Gefahr aus, Schäden zu erleiden, die sich erst in späteren Jahren bemerkbar machen werden. Darüber hinaus können Bewegungsfläche und Raumaufteilung in den Betriebsstätten ebenfalls dazu beitragen, derlei Risiken zu steigern. Im Foldenden beschäftigen wir uns nun detailliert mit den Umgebungsgefährdungen.


Temperaturen – Von extremer Kälte bis Überhitzung

Zu starke Temperaturen rufen im menschlichen Körper Reaktionen hervor, die lebensbedrohlich sein können. Dabei macht es primär keinen Unterschied, ob es sich um Hitze oder Kälte handelt.

Bei starker Hitze beginnt das menschliche Herz-Kreislauf-System allmählich zu versagen. Der Elektrolyt- und Wasserhaushalt wird übermäßig belastet, die Atemwege können ebenfalls negativ betroffen sein. Hitzekrämpfe, ein Herz-Kreislauf-Kollaps oder auch der Hitzeschlag können mögliche Folgen sein.

Extreme Kälte hingegen führt zu lokalen oder ganzheitlichen Erfrierungen am Körper. Kälte verursacht ferner eine gestörte Durchblutung, was bereits nach wenigen Minuten zu erheblichen Beeinträchtigungen in puncto Bewegung, Sensibilität und Geschick hervorrufen kann. In schlimmen Fällen droht sogar Bewusstlosigkeit.

Auch Temperaturschwankungen können ungewollte Folgen hervorrufen, weshalb diese möglichst zu vermeiden sind. In Kühlhäusern beispielsweise, wo derartige Vorrichtungen notwendig sind, um die Ware vor dem Verderben zu wahren, müssen Ihre Beschäftigten durch entsprechende Schutzkleidung vor gesundheitlichen Schäden bewahrt bleiben. Auf der anderen Seite müssen Großraumbüros, die durch eine Vielzahl an in Betrieb genommenen Rechnern im Hochsommer erdrückende Temperaturen aufweisen, über eine Klimaanlage verfügen. Auch die Zurverfügungstellung von kostenlosem Trinkwasser kann hier als eine der getroffenen Maßnahmen dienen.

Licht und Beleuchtung

Geht es um die Beleuchtung am Arbeitsplatz, so steht zunächst natürlich die damit verbundene und aktive Wahrnehmung im Vordergrund. So ist Licht selbstredend dafür verantwortlich, wie gut das Sehvermögen ist und inwieweit ein möglicher Schaden entstehen könnte, da die Augen überanstrengt werden müssen.

Darüber hinaus gibt es aber auch physiologische Faktoren des Körpers, die auf entsprechend negative Lichtverhältnisse ansprechen. Blutdruck, Herzrate und auch die körpereigene Temperatur werden unerkannt durch Lichtverhältnisse beeinflusst. Hinzukommt, dass bereits durch eine Vielzahl verschiedener Studien bewiesen werden konnte, welchen Einfluss Beleuchtung auf den inneren Biorhythmus des Menschen nehmen kann. Diese Faktoren sind daher in der physischen, wie auch psychischen Gefährdungsbeurteilung gleichermaßen zu beachten. Sie beeinflussen auch Konzentration und Aufmerksamkeit und sind ferner sogar dafür verantwortlich, wie effizient (oder eben ineffizient) Ihre Mitarbeiter arbeiten werden.

Generell gilt: Der Einfluss von Beleuchtungsstärke nimmt zu, je höher die Anforderungen an die eigenen Augen ist. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Uhrwerke repariert werden müssen, oder auch, wenn der visuelle Reiz so großflächig ist, dass das menschliche Auge einiges zu erfassen hat. Bei der Arbeit an einem Förderband beispielsweise.

Je höher die Beleuchtungsstärke ist, umso besser auch die Auswirkungen auf die Arbeitsumgebung. So konnten Statistiken zum Beispiel belegen, dass die Fehler- und Unfallhäufigkeit abgenommen hat, umso mehr Beleuchtungsstärke vorhanden war.

Erstickungsgefahr

Reduziert sich die Sauerstoffkonzentration im Raum, ist die Erstickung eine von möglichen Gefahren, die in der GBU zu berücksichtigen ist.

In Bergwerken zum Beispiel nutzte man bereits vor vielen Jahren Kanarienvögel, um zu erkennen, wann der Sauerstoffanteil in der Luft zu gering wurde. Trat etwa beim Bergbau Gas aus, das mitunter nicht sofort durch Geruch oder auch visuell zu erkennen war, stürzte irgendwann der Vogel tot auf seinen Käfigbogen. Ihn traf es als erstes, ehe der menschliche Körper die Auswirkungen des verdrängten Sauerstoffs zu spüren bekam. Aus diesem Grund zählt auch die Bergbaubranche zu jenen, die mit Erstickungsgefahr als eine der möglichen Umgebungsgefährdungen zu kalkulieren hat.

Auch Taucher jeder Art (Polizei, Bergung, …) kommen mitunter durch den hohen Wasserdruck und einer begrenzten Sauerstoffmenge im Tank mit Erstickungsgefahr in Verbindung.

Für beispielsweise Kanalarbeiten gilt die Erstickungsgefahr jedoch nur bedingt als Umgebungsgefährdung. Auch hier kann es durch verschiedene Gase zur Verdrängung von Sauerstoff kommen. Insbesondere Abwasserkanäle sind davon betroffen. Die dort agierenden Mitarbeiter müssen daher unter anderem mit Gaswarngeräten ausgestattet sein, um frühzeitig eine Warnung zu erhalten, sollte der Gasanteil in der Luft zu hoch und damit gefährlich für sie werden.

Gefahr, zu ertrinken

Die Gefahr, zu ertrinken, besteht immer dann, wenn ein Sturz in Gewässer oder in offene Becken erfolgen könnte. Hierzu zählen zum Beispiel Berufe innerhalb von Abwasserkanälen oder Kläranlagen und im weitesten Sinne auch sämtliche Positionen, die in einem Flugzeug, Bus oder sonstigem Verkehrsmittel ausgeführt werden (das Transportmittel könnte entgleisen, Abstürzen oder einen sonstigen Unfall haben und ins Wasser stürzen). Auch jegliches, sich auf Meer befindliches Personal, ist von der Gefahr bedroht, durch ihre Umgebung zu ertrinken.

Aber auch all jene, die sich durch ihren Beruf regelmäßig im Wasser befinden, laufen Gefahr, womöglich zu ertrinken (Rettungsschwimmer, Bademeister, …). Hier gilt es dann, in der Gefährdungsbeurteilung mögliche Unfälle festzuhalten, die bei der Arbeit im Gewässer geschehen könnten. (Sauerstofftank wird leer, Bademeister stürzt unglücklich, kurz bevor er das Wasser erreicht, …)

Zur Erinnerung: Gefährdungen sind in der GBU immer festzuhalten, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, ob und wie oft sie eintreten könnten.

Fluchtwege – Gestaltung und Anzahl

Räumlichkeiten, die über eine unzureichende Gestaltung oder auch Anzahl von Fluchtwegen verfügen, müssen als Umgebungsgefährdung festgehalten werden. Während in einer klassischen Arbeitsstätte in der Regel Notausgangsschilder darauf hinweisen, wo der Fluchtweg entlang führt, ist dies außerhalb nur selten der Fall. Im Groben gilt jeder Arbeitsort als durch seine Umgebung gefährdet, wenn er nicht innerhalb der für Fluchtwege vorgegeben Zeit verlassen werden könnte.

In Deutschland gelten gesetzlich folgende Regelungen für Fluchtwege und ihre maximalen Längen:

  • Bis zu 35 Meter für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung oder für Räume mit erhöhter Brandgefährdung, die über selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen verfügen.
  • Bis zu 25 Meter für Räume mit erhöhter Brandgefahr ohne selbstständige Löscheinrichtungen.
  • Bis zu 20 Meter für Räume, die giftstoffgefährdet oder explosionsgefährdet sind.
  • Bis zu 10 Meter für Räume, die explosivstoffgefährdet sind.

Schnittstellen zu Maschinen und Rechner

Maschinen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine mögliche Verletzungsgefahr besteht, müssen ohnehin mit einem Not-Aus-Knopf ausgestattet werden. Solche Gefahrenquellen zählen zu den physischen Gefährdungen und haben meist nur entfernt mit elektronischen Schnittstellen zu tun. Hierbei handelt es sich vielmehr um sogenannte Benutzerschnittstellen. Einer Ihrer Mitarbeiter bedient einen Rechner, der wiederum selbst mehrere Prozesse dadurch in Gang bringt und ihm unmittelbar Rückmeldung gibt.

Beispiele hierfür wären die Bedienungsoberfläche für Zugführer in einem ICE oder das Mischpult in einem Tonstudio. Auch von solchen Maschinen kann eine hohe Gefahr ausgehen, weshalb sie in der Regel mit Not-Aus-Schaltern ausgestattet sind.

Das Risiko lässt sich für Maschinen in der Regel in fünf verschiedenen Zuständen definieren:

  • Neutral = geringe Gefahr
  • Normal = Sichere Betriebsverhältnisse oder Freigabe des Ablaufs im Betrieb
  • Handeln zwingend erforderlich = Die Maschine (Schnittstelle) muss bedient werden
  • Anormal = kritischer Zustand bevorstehend
  • Gefährlich = Not-Aus-Schalter muss betätigt werden

Die beiden ersten Risiken (neutral sowie normal) betreffen Benutzerschnittstellen selbsterklärend nicht.

Warum LamaPoll?

Leistungen für die Konzeption eines erfolgreichen Fragebogens mit LamaPoll

© alphaslit

Online Umfragen mit LamaPoll

  • Einfach & intuitiv
  • Attraktives Design
  • 100% Datenschutz

 

  • DSGVO-konform
  • Zertifizierte Server
  • Hosting in Deutschland

 

unverbindlich Free Account erstellen
 
Wir beraten Sie gern!
Rufen Sie uns an!
 030 120 885 12
Mehr als 10.000 Unternehmen erstellen bereits Online Umfragen mit unserem Umfragetool.

 

 Kontakt

Schreiben Sie uns!

Unser Support-Team hilft bei Fragen oder Problemen gern weiter.

Saubere Homepage: keine Tracker, keine Cookies!
Wir respektieren WIRKLICH Ihre Privatsphäre: Auf unserer Website setzen wir KEINE Tracking-, Werbe- oder Drittanbieter-Cookies ein.

Und selbstverständlich verfolgen wir auch NICHT Ihr Verhalten auf unserer Webseite!