Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Definition & Beispiel-Vorlagen

 

Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist seit dem 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und hat Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich gebracht, u.a. das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Für alle Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, gilt es nun, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Auch Unternehmen, die noch nicht CSRD-berichtspflichtig sind, sollten sich mit der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit beschäftigen, denn die EU-Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich und erweitert den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive. Wir geben Ihnen hier einen Überblick zum Thema und zwei Fragebogen-Vorlagen.

 

Die CSRD und die doppelte Wesentlichkeit

Die CSRD löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und beinhaltet ein paar gewichtige Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in erster Linie die Einführung des Konzepts der Doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte zwingend aus zwei Perspektiven betrachten müssen: aus der sogenannten Outside-In-Perspektive und umgekehrt, aus der Inside-Out-Perspektive. Unternehmen sind laut CSRD verpflichtet, sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In-Perspektive = finanzielle Materialität) bzw. dessen finanzielle Ergebnisse, als auch die Auswirkungen des eigenen wirtschaftlichen Handels auf Mensch und Umwelt (Inside-Out = Impact Materiality) zu analysieren, wenn sie definieren, welche Themen für sie wesentlich sind. Beispiele für Themen bei der Outside-In-Perspektive sind: Politische Regulierung, Anpassungskosten an den Klimawandel sowie Rohstoffverfügbarkeit und -preise. Bei der Inside out-Perspektive kommen beispielsweise folgende Auswirkungen zum Tragen: Treibhausgasemission, Luftverschmutzung oder Arbeitnehmerrechte. Als Folge der neuen Begrifflichkeit sind Unternehmen in der Praxis dazu angehalten, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und dabei einheitliche Standards zur Berichterstattung, die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.

 

Die 2 Perspektiven an sich sind dabei nicht völlig neu. Bisher galt ein Thema in der Nachhaltigkeitsberichterstattung als wesentlich, wenn es in beiden Dimensionen der Nachhaltigkeit, nach außen und nach innen, wesentliche Auswirkungen zeigte. Beide Perspektiven mussten gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Thema berichtspflichtig wurde. Laut CSRD reicht es künftig nun aus, wenn ein Thema in einer der beiden Dimensionen wesentliche Auswirkungen verursacht, wenn also entweder Chancen und/oder Risiken für den Geschäftserfolg entstehen (Outside-In = Finanzperspektive), oder es aufgrund der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside- Out = Wirkungsperspektive) zu einem signifikanten Impact kommt. Zur Verdeutlichung: Wurde in einem Unternehmen ein bestimmter Sachverhalt bisher nicht berichtet, da jener Sachverhalt nur auswirkungsrelevant (Inside-Out) war, aber nicht geschäftsrelevant (Outside-In), so wäre zukünftig zwingend darüber zu berichten. Auf diese Weise werden künftig i.d.R. mehr Themen als wesentlich eingestuft und die berichtspflichtigen Inhalte mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit maßgeblich ausgeweitet. Die CSRD zielt mit dieser Ausweitung auf eine ausgewogene Berichterstattung sowie eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird hinsichtlich ihrer Bedeutung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt.

 

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: ein Beispiel

Wie sieht eine Betrachtung aus Sicht beider Perspektiven aus? Wie lässt sich das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit anwenden? Das folgende Beispiel bezieht sich auf ein Unternehmen aus der Autoindustrie: Aus Sicht der Wirkungsperspektive (Inside Out-Perspektive) kann die Geschäftstätigkeit des Unternehmens negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben, auf die Umwelt insbesondere dann, wenn der Autohersteller Fahrzeuge mit Verbrenner und Elektromotor produziert, sodass bei der Produktion Co2-Ausstoß sowie Ausstoß anderer Schadstoffe vonstatten gehen. Bei der finanziellen Wesentlichkeit (Outside In-Perspektive) wäre beispielsweise an erhöhte Energiekosten sowie regulatorische und rechtliche Vorgaben zu denken, z.B. rechtliche Vorgaben zur Reduktion von CO2-Emissionen, wodurch für das Unternehmen finanzielle Risiken entstehen, verbunden mit erhöhten Produktionskosten.

Durch die EU-Richtlinie CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen schrittweise in erheblichem Maße ausgeweitet. Die Berichtspflicht betrifft alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Betroffen sind auch nicht kapitalmarkt-orientierte Unternehmen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatzerlös und Beschäftigtenzahl erfüllen. Nähere Informationen zu den Kriterien und zum Zeitplan finden Sie hier: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstellen 

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Fragebogen-Vorlagen

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS )

Die CSRD sieht für die Identifikation der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor. Für berichtspflichtige Unternehmen wird die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zur Pflicht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in der Praxis erfolgt dabei nach einheitlichen Berichtsstandards, den sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet wurden. Die ESRS konkretisieren die Berichtsinhalte, indem sie Vorgaben dazu machen, auf welche Art und Weise betroffene Unternehmen zu ihren Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. Hierbei orientieren sich die ESRS an den Themen Umwelt, Soziales und Governance (engl. ESG). Die Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanlayse verläuft gemäß CSRD und ESRS über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg unter Einbeziehung interner und externer Stakeholder.

Die EU-Kommission hat am 31.7.2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache, und können unter diesem Link abgerufen werden: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse:

 

  • Vorbereitung: Auseinandersetzung mit sektorübergreifenden und sektorspezifischen Vorgaben der ESRS
  • Interessengruppen (Stakeholder) bestimmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg
  • Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mittels einer Online-Umfrage (Berücksichtigung von Outside-In-Perspektive und Inside-Out-Perspektive)
  • Festlegung von Schwellenwerten für die finale Festlegung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsthemen
  • Visualisierung der Ergebnisse in Tabellen-, Text-, oder Diagrammform
  • Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht
  • Wiederholung der Durchführung nach ungefähr 3 bis 4 Jahren

 

Fragebogen-Vorlagen für die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben sektorübergreifende Themen vor, die betroffene Unternehmen bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigen sollten. Die Themen sind in die 3 ESG-Themen unterteilt: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Government (Unternehmensführung). Sie bilden den Ausgangspunkt bei der Analsyse der wesentlichsten Themen. In unserer Fragebogen-Vorlage haben wir diese von den ESGS vorgeschlagenen Themen berücksichtigt, sowohl bei der Outside-In-Perspektive als auch bei der Inside-Out-Befragung. Orientieren Sie sich gern an unserer 2-teiligen Vorlage zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die wir zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stellen. Über den blauen Link "Verwenden" können Sie beide Muster-Befragungen in Ihren LamaPoll-Account kopieren und dort individuell an die Bedarfe Ihres Unternehmens anpassen.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Inside-Out Perspektive)

Mit dieser Fragebogen-Vorlage können Sie im Rahmen einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Stakeholder zur Frage "Auf welche Nachhaltigkeitsthemen hat unser Unternehmen Einfluss?" befragen, um so die Inside Out-Perspektive der Doppelten Wesentlichkeit abzudecken. Die Fragebogen-Vorlage kann selbstverständlich erweitert und individuell angepasst werden. Verwenden Ansehen

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Outside-In Perspektive)

Mit dieser Umfrage-Vorlage können Sie im Rahmen einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragen, welche Themen im Kontext von Nachhaltigkeit auf das eigene Unternehmen einwirken (Outside In-Perspektive). Die Fragebogen-Vorlage kann selbstverständlich erweitert und an unternehmensspezifische Bedarfe angepasst werden. Verwenden Ansehen  

Welche Neuerungen gibt es noch bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse? 

Neben dem neuen Konzept der Doppelten Wesentlichkeit und der erweiterten, vereinheitlichten Berichtspflicht ergeben sich aus der CSRD zwei weitere wichtige Neuerungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen bei der Planung der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanlyse frühzeitig mitdenken und miteinplanen sollten: die Pflicht der externen Prüfung sowie die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht.
 

  • Externe Prüfung: Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die CSRD eine externe Prüfung durch externe Prüfer nach festgelegten Prüfstandards vor. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") geplant. In einem zweiten Schritt ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance") vorgesehen.
  • Veröffentlichung im Lagebericht: Nachhaltigkeitsinformationen sollen laut CSRD zukünftig ausschließlich im Lagebericht offengelegt, d.h. obligatorisch im Jahresabschluss veröffentlicht werden, um so den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern. Die Offenlegung in einem separaten nichtfinanziellen Bericht, wie bisher üblich, ist somit nicht mehr möglich.

Mit den Neuerungen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine ähnlich hohe Stufe gestellt wie die Finanzberichterstattung - das Thema Nachhaltigkeit erhält somit noch mehr Gewicht als bisher.


Prof. Dr. Michael Bosnjak, Professor für Forschungsmethoden an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen gab im Jahr 2013 ein Webinar (ja, online) zum Thema "Gehört Mobile Research die Zukunft?" und kurz darauf verkündet man auch seitens des (nach eigenen Angaben) Marktführer Questback, "Mobile First" soll die neue Devise sein. Heute ist die Online Umfrage nicht mehr aus dem Instrumentarium der Marktforschung wegzudenken.

 

Bettina Hahn
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