Datenverarbeitung in versus außerhalb der EU

Das Thema Datenverarbeitung innerhalb und außerhalb der EU wirft eine Reihe von Fragen auf: Gehören Ihre personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Ihre Einkünfte, Ihr Suchverhalten im Internet, Ihre besuchten Seiten, Ihre Personalakte, Krankenakte, Standortdaten etc. – Ihnen oder der Allgemeinheit? Wie hoch ist das Datenschutzniveau innerhalb der EU und wie sieht es in Nicht-EU-Ländern aus? In den folgenden Abschnitten haben wir die relevanten Fakten rund um das Thema Datenverarbeitung in und außerhalb der Europäischen Union für Sie zusammengefasst. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

In der EU werden Ihre Daten per Gesetz geschützt

Nach Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union hat jede Person das Recht auf Schutz der eigenen personenbezogenen Daten. Zudem sind Rechte wie das Recht auf Auskunft und das Recht auf Löschung geregelt. Auch die Kontrolle des Datenschutzes durch unabhängige Stellen wird garantiert. Umgesetzt wird dies durch die Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO zwingt Unternehmen, Ihre Daten zu schützen und Ihre Rechte zu gewährleisten.1

Wie (wurden) werden Ihre Daten im Ausland geschützt?

Doch im Internet gelten keine Grenzen. Wie werden Ihre Daten geschützt, wenn sie außerhalb von Europa verarbeitet werden, beispielsweise in den USA? Damit Sie sich nicht auf das folgenlose Versprechen von Unternehmen (welche mit Ihren Daten Geld verdienen) verlassen müssen, versucht die EU, Ihre Rechte zu stärken:

Safe Harbor 2000–2015

Im Jahr 2000 wird der Safe-Harbor-Beschluss2 mit den USA geschlossen. Der Beschluss soll Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten aus einem Land der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. Und zwar in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie.

Es wird schnell klar, dass das Abkommen Ihre personenbezogenen Daten nicht wirksam schützt. Der Düsseldorfer Kreis (Arbeitskreis Wirtschaft der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) erklärt bereits im April 2010, dass sich Datenexporteure in Deutschland nicht auf die Behauptung einer Safe-Harbor-Zertifizierung von US-amerikanischen Unternehmen verlassen dürften3.

2015 wird endlich der Safe-Harbor-Beschluss gekippt, unter anderem mit folgender Begründung:

„Die amerikanische Safe-Harbor-Regelung ermöglicht (…) Eingriffe der amerikanischen Behörden in die Grundrechte der Personen, wobei (…) weder festgestellt wird, dass es in den Vereinigten Staaten Regeln gibt, die dazu dienen, etwaige Eingriffe zu begrenzen, noch, dass es einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gegen solche Eingriffe gibt.“4

Fazit: Ohne Ihr Wissen konnten Ihre Daten verarbeitet, ausgewertet, an Dritte weitergegeben und für Massen- oder Personenüberwachung genutzt werden, und sie wurden es auch. Sie haben nicht die Kontrolle oder die Datenhoheit über Ihre personenbezogenen Daten, sofern diese in den USA verarbeitet werden.

Privacy Shield 2016–2020

Damit Unternehmen weiterhin Ihre Daten in die USA schicken dürfen, muss schnell eine neue Rechtsgrundlage her. So wird 2016 das Privacy-Shield-Abkommen geschlossen. Hauptunterschied zu Safe Harbor: strengere Anforderungen an US-Datenempfänger und (theoretische) Klagemöglichkeit für Betroffene in den USA. US-Recht hat aber weiterhin Vorrang, deswegen werden alle Ihre Daten weiterhin für eine flächendeckende und anlasslose Überwachung genutzt.5 Entsprechend ist auch dieser „Deal6“ von Anfang an höchst umstritten (selbst beim Europäischen Parlament)7. Von daher ist es ein Wunder, dass Privacy Shield erst 2020 für ungültig erklärt wird.

Die neuen Standardvertragsklauseln seit 2021

Es gilt jedoch weiterhin – eine schnelle Lösung muss her, denn mit Ihren Daten wird Geld verdient, also müssen Ihre Daten exportiert und weitergegeben werden können. Diesmal wird mehr Verantwortung auf den Datenexporteur – also auf das Unternehmen, welches Ihre Daten weitergeben möchte – übertragen.

Die neuen Standardvertragsklauseln sind arbeitsintensiver für den Datenexporteur – er muss die betroffenen Personen informieren, er muss die Daten richtig und sofern notwendig auch aktuell halten, er muss die Zweckbindung der Daten garantieren und vor allem sich selbst davon überzeugen, dass der Datenimporteur durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen. Doch es gilt weiterhin wie zuvor auch: andere Länder, allen voran die USA, haben großes Interesse an Ihren Daten und erhalten ganz legal nach nationalem Recht die Kontrolle darüber.

Zwischenfazit

Die Urteile des EuGH bestätigen: der Schutz Ihrer Daten in Nicht-EU-Ländern war in der Vergangenheit und ist auch weiterhin gesetzlich unzureichend geregelt: die individuelle Rechtsordnung einzelner Länder widerspricht der Verwendung von Standardvertragsklauseln8. Das ist beispielsweise in den USA der Fall.9 Sie sollten sich stets bewusst sein, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Unternehmen zum Schutz Ihrer Daten nur die halbe Wahrheit sind. Staatliche Organisationen fangen Daten mit Bezug zu Ihrer Person ab und nutzen diese flächendeckend und anlasslos.

Es ist irrelevant, ob die Server in Europa stehen, solange das Unternehmen seinen Sitz in den USA hat oder von US-Aktionären kontrolliert wird. Deswegen ist bspw. Microsoft OneDrive auch mit EU-Servern rechtlich hoch umstritten, weil US-Recht greift. Gleiches gilt entsprechend auch für Tools wie SurveyMonkey oder Qualtrics.

Data Privacy Framework seit 2023

Im Juli 2023 kommt der dritte Anlauf, diesmal per Dekret des US-Präsidenten. Die US-Gesetze bleiben gleich. 2025 bestätigt das Gericht der EU das Abkommen zwar, allerdings nur für die Rechtslage von 2023, und die Berufung beim Europäischen Gerichtshof läuft. Inzwischen sind mit der Aufsichtsbehörde FTC und dem Kontrollgremium PCLOB zwei tragende Säulen des Abkommens in den USA ausgehöhlt. Die Details lesen Sie hier: Data Privacy Framework: Datentransfer in die USA bleibt problematisch

Datenverarbeitung bei LamaPoll

Sie bestimmen selbst, welche Daten, von welchen Betroffenen, zu welchem Zweck und auf welche Art und Weise verarbeitet werden. Sie können die Rechte der Betroffenen ganz einfach selbst oder auch gern mit unserer Unterstützung wahrnehmen. Sie bestimmen nahezu alles – von der Art der eingesetzten Cookies bis zur Löschfrist.10

Wir sind nur dazu da, um Ihre Daten zu schützen. Unser Informationssicherheits-Managementsystem ist extern von TÜV SÜD nach ISO/IEC 27001:2022 sowie nach ISO/IEC 27017 und 27018 zertifiziert.11 Zusätzlich verfügen wir über ein TISAX-Label auf Assessment Level 2.

Bezüglich Datentransfer und -weitergabe gilt:

  • Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wie Sie unserem AVV entnehmen können, verbieten wir uns die Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union.
  • Wir setzen ausschließlich Unterauftragsverarbeiter aus Deutschland ein.12 Unsere Hosting-Dienstleister stellen uns sogenannte Root-Server zur Verfügung. Das sind Server, die wir selbst managen und auf welche nur wir Zugriff haben. Die Server befinden sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Datentransfer zu diesen Servern und auch alle Festplatten der Server (data at rest) sind verschlüsselt.
  • Weder wir noch unsere Unterauftragsverarbeiter unterliegen dem 50 U.S.C. § 1881a (= FISA 702).
  • Weder wir noch unsere Unterauftragsverarbeiter werden von einer US-Muttergesellschaft oder einem US-Aktionär kontrolliert und haben auch keine andere relevante Verbindung zu den USA, die das US-Recht indirekt auf uns anwendbar machen könnte.
  • Selbst wenn sich dies ändern sollte, sind wir nach EU-Recht verpflichtet, alle Anordnungen, Ersuchen oder Direktiven von US-Einrichtungen zu ignorieren, die von uns verlangen würden, personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, der US-Regierung gemäß 50 U.S.C. § 1881a (= FISA 702) oder EO 12333 offenzulegen. Wir sind auch nach aktuellem, allgemein zugänglichem Wissensstand der Technik in der Lage, einen solchen Zugriff faktisch zu sperren.
  • Wir unterliegen keinem anderen Gesetz, das als Beeinträchtigung des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO (Artikel 44 DSGVO) angesehen werden könnte.

Bei Fragen zu unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten verweisen wir auf den Anhang im AVV13, auf unser ISO-Zertifikat11 und auf Nachfrage zu unserem Sicherheitskonzept.


Quellen und Verweise:

  1. https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/GrundlagenDatenschutzrecht.html
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Safe_Harbor
  3. https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Beschluesse_Duesseldorfer_Kreis/Inhalt/2010/Pruefung_der_Selbst-Zertifizierung_des_Datenimporteuers/Beschluss_28_29_04_10neu.pdf
  4. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150117de.pdf
  5. http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2016/wp238_en.pdf
  6. https://www.nytimes.com/2016/07/13/technology/europe-eu-us-privacy-shield.html
  7. https://www.derstandard.at/consent/tcf/2000037687339/eu-parlament-privacy-shield-muss-ueberarbeitet-werden
  8. https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&doclang=DE
  9. https://www.deutschlandfunk.de/datenschutzvereinbarung-da-steht-genauso-drin-us-recht-hat-100.html
  10. https://app.lamapoll.de/contracts/downloadLatestEDV/
  11. https://www.lamapoll.de/cdn/media/files/LamaPoll-ISO-Zertifikat_27001_27017_27018-62366ms27001_deutsch.pdf
  12. https://app.lamapoll.de/contracts/downloadLatestSUB/
  13. https://app.lamapoll.de/contracts/downloadLatestAVV

Zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2026




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