AVV - Vertrag zur Auftragsverarbeitung

AV-Vertrag gemäß DSGVO abschließen

Wenn Sie Umfragen mit einem Dienstleister wie LamaPoll durchführen, ist es gemäß Art. 28 DSGVO zwingend notwendig, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abzuschließen. Der Vertrag kommt direkt bei der Registrierung eines Accounts zustande. Den AV-Vertrag können Sie vorab einsehen und downloaden. Nach der Registrierung finden Sie den AVV außerdem in Ihrem Account.

 

Bei LamaPoll gilt grundsätzlich
  • Sie haben die volle Datenhoheit: Alle erhobenen Daten gehören nur Ihnen, es bestehen keine Schnittstellen zu Drittanbietern, nur Sie können Ihre Daten einsehen, anpassen und jederzeit komplett löschen!
  • Die Datenverarbeitung durch LamaPoll findet ausschließlich in Deutschland statt: alle Server stehen in Deutschland und unterliegen deutschen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen:
  • Ihre Daten sind sicher: sowohl der Betrieb von LamaPoll als auch die Rechenzentren verfügen über die unabhängige TÜV-Zertifizierung nach DIN ISO 27001.
  • Wir garantieren Ihnen einen DSGVO-konformen Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Individueller AV-Vertrag

Einen individuellen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, geht mit einem großen Aufwand einher. Wir bieten daher nur im Ausnahmefall die Möglichkeit an, einen individuellen AV-Vertrag abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass sowohl die interne datenschutzrechtliche Prüfung als auch die rechtliche Bewertung durch unseren Rechtsanwalt mit Kosten verbunden sind. Außerdem muss jede individuelle Auftragsverarbeitung gesondert geführt werden. Die Vergütung individueller Vereinbarungen muss daher abhängig vom Aufwand vereinbart werden, wir berechnen diesen Service ergebnisunabhängig, in der Regel mit mindestens 6000 €.

Warum LamaPoll?

  • DSGVO-konform
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Mehr Informationen zum Thema DSGVO:

Datenschutz Grundverordnung mit LamaPoll

Zuletzt aktualisiert am 7. September 2026




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