Seit Mai 2018 war es nun soweit – die neue EU-Datenschutzgrundverordnung trat in Kraft. Die gravierendste Änderung: Die Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen auf bis zu 20 Millionen Euro. Welche Änderungen es noch gibt, fasst LamaPoll gern für Sie zusammen.
Ab Mai 2018 ersetzt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die EU-DSGVO gilt EU-weit und soll zukünftig das europäische Datenschutzrecht vereinheitlichen und den Schutz personenbezogener Daten regeln. Weiterhin bedeutet es, dass das Bundesdatenschutzgesetz sowie die Landesschutzgesetze ihre Gültigkeit verlieren.
Nach wie vor gilt: Vor der Befragung bzw. Erhebung der Daten sollten Sie den Zweck der Befragung eindeutig festlegen. Im Gegensatz zum geltenden Recht, müssen Sie ab Mai 2018 die Teilnehmer Ihrer Befragung umfassend über ihre Rechte informieren. Die Teilnehmer Ihrer Online-Umfrage müssen dann unter anderem informiert werden, wie Sie deren Daten verarbeiten. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Teilnehmern auch Widerrufsrechte einräumen. Nutzen Sie Dienstleister wie LamaPoll zur Durchführung Ihrer Online-Umfrage, müssen Sie einen AV-Vertrag abschließen.
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Quelle: Youtube-Kanal, Zeitschrift für Datenschutz (ZD) und MultiMedia und Recht (MMR) , VerlageCHBeckVahlen
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