Ja, der Account-Inhaber kann bis zu 3 Personen im Account benennen, denen wir (LamaPoll) bei Bedarf (Krankheit, Urlaub etc. des Admins) die Zugangsdaten übertragen können. Dies sind dann sog. weisungsberechtigte Personen. Gehen Sie hierfür bitte oben rechts zu „Mein Konto“ -> „DSGVO“. Der Account-Inhaber kann hier die weisungsberechtigten Personen eintragen.
Wir (LamaPoll) empfehlen das Eintragen von weisungsberechtigten Personen ausdrücklich, denn es ergibt sich hieraus ein großer Vorteil und eine Arbeitserleichterung im Falle einer Account-Übertragung.
Kurz zum Hintergrund: Der Account-Inhaber (Auftraggeber) ist jederzeit zur Erteilung von Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von (Umfrage)Daten. Ist der Account-Inhaber verhindert oder gar aus dem Unternehmen ausgeschieden, dürfen die als weisungsberechtigt benannten Personen die Weisungen erteilen.