Ja, Sie können LamaPoll als Meldekanal im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes einsetzen. Viele Unternehmen und Behörden sind gemäß HinSchG dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten und einen Meldekanal zu betreiben. Mit LamaPoll können Unternehmen ein Hinweisgebersystem implementieren, das den höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Anonymität und Datenschutz entspricht. Mithilfe eines Online-Formulars, das Hinweisgebenden (Whistleblowern) zur Verfügung gestellt wird, lässt sich ein solches Hinweisgebersystem unkompliziert umsetzen. Erstellen Sie hierzu wahlweise ein individuelles Online-Formular für Hinweisgeber oder nutzen Sie unsere kostenloses Whistleblower-Formular, das Sie in Ihren eigenen LamaPoll-Account kopieren und dort anpassen können.
Online-Formulare, die mit LamaPoll erstellt werden, können übrigens unkompliziert auf der eigenen Unternehmenswebsite eingebunden und optisch an das Corporate Design der jeweiligen Firma oder Behörde angepasst werden. Die Formulare sind selbstverständlich responsive, sodass sie von Hinweisgebern auch über mobile Endgeräte optimal genutzt werden können.
Was es zu beachten gilt, wenn Sie LamaPoll sowohl als Hinweisgebersystem als auch für Umfragen nutzen möchten, erfahren Sie in diesem Beitrag: LamaPoll als Hinweisgebersystem UND für Umfragen nutzen
Welche Unternehmen vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sind, wann Meldestellen einzurichten sind und wie ein individuelles Whistleblower-Formular erstellt werden kann, erfahren Sie auf unserer Website: https://www.lamapoll.de/Online-Formulare/Hinweisgeberschutz-Online-Formular