Sie haben als Account-Inhaber die Möglichkeit, sogenannte weisungsbefugte Personen innerhalb des Tools zu hinterlegen (siehe Abb. 1). Diese haben im Fall der Fälle die Möglichkeit, Sie z.B. bei Abwesenheit zu vertreten. Wenn Sie weisungsbefugte Personen im Tool benennen, werden diese allerdings nicht automatisch darüber in Kenntnis gesetzt. Vergessen Sie also nicht, die eingetragenen Stellvertreter selbst zu informieren.
Im Folgenden erfahren Sie, weshalb es wichtig ist, weisungsbefugte Personen zu hinterlegen und welche Möglichkeiten diese im Fall der Fälle haben.

Für den Fall, dass Sie aus Gründen wie Urlaub, Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel nicht auf Ihren Account zugreifen können oder wollen, haben die hinterlegten weisungsbefugten Personen folgende Möglichkeiten:
- den bestehenden Account übernehmen, falls der Account-Inhaber z.B. unvorhersehbar abwesend ist
- Support-Anfragen zu den Umfragen innerhalb des Accounts stellen
- Weisungen an LamaPoll gemäß DSGVO bezüglich des Accounts und der enthaltenen Umfragen erteilen
Dies kann insbesondere bei längerer oder nicht vorhersehbarer Abwesenheit sehr wichtig sein. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, mindestens zwei Personen mit Weisungsbefugnis im Tool zu hinterlegen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier: eine Vertretungsperson für den Account angeben
Bitte beachten Sie: Nur, weil Sie im Tool eine oder mehrere Vertretungspersonen hinterlegen, werden diese nicht automatisch davon in Kenntnis gesetzt. Die Personen erhalten keine Benachrichtigung von LamaPoll und sind auch nicht automatisch in der Lage, auf Ihren Account zuzugreifen. Informieren Sie die hinterlegten Personen daher selbstständig, damit diese im Bilde sind. So können wir (LamaPoll) den Stellvertreter:innen bei Bedarf Ihre Zugangsdaten übertragen.
Natürlich haben Sie selbst jederzeit die Möglichkeit, Ihren Account auf eine andere Person zu übertragen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Wie kann ich meinen Account auf einen anderen Inhaber übertragen