Ja, Sie können als Account-InhaberIn weisungsbefugte Personen für Ihren Account hinterlegen. Diese können Sie im Falle der Abwesenheit (z.B. Krankheit, Urlaub aber auch Verlassen des Unternehmens) vertreten. „Weisungsbefugt“ bedeutet, dass die Personen uns (LamaPoll) Weisungen gemäß DSGVO geben dürfen, denn die Weisungsbefugten sind, wie der Account-Inhaber, Eigentümer der zum Account gehörenden Daten.
Navigieren Sie in Ihrem Account rechts oben zum Pfeil neben Ihren Initialen. Nach einem Klick wählen Sie „Einstellungen“ und anschließend auf der linken Seite den Menüpunkt „DSGVO“. Scrollen Sie nach unten bis zum Bereich „Weisungsbefugte Personen“.

Im Abschnitt „Weisungsbefugte Personen“ können Sie über den blauen Button „+Neue Person“ Namen und E-Mail-Adressen der Weisungsbefugten hinterlegen.

Was dürfen die weisungsbefugten Personen?
- … Supportanfragen zu allen im Account befindlichen Umfragen stellen
- … Weisungen gem. DSGVO bzgl. des Accounts und der Umfragen an LamaPoll erteilen
- … den Account übernehmen, falls der Account-Inhbaber langfristig abwesend ist oder das Unternehmen verlässt
Ein großer Vorteil von im Account hinterlegten weisungsbefugten Personen: Sollte der/ die Account-Inhaber/In längere Zeit abwesend sein oder das Unternehmen ganz verlassen, so kann der Account ohne Schwierigkeiten und sehr zügig auf eine weisungsbefugte Person übertragen werden. Wir empfehlen daher ausdrücklich, auch zur Sicherheit des Accounts, mindestens 2 weisungsgefugte Personen im Account zu hinterlegen.