Beachten Sie als Auftragsverarbeiter die Vorgaben des EKD-Datenschutzgesetzes?

Ja, Online-Umfragen kirchlicher Stellen sind mit LamaPoll rechtskonform umsetzbar. Als Auftragsverarbeiter beachten wir die Vorgaben des EKD-Datenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei der Registrierung wird ein AV-Vertrag nach § 28 DSGVO geschlossen. Wenn Sie außerdem eine EKD-Zusatzvereinbarung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zur Erläuterung: Bei der Auftragsverarbeitung im kirchlichen Kontext sind besondere Anforderungen zu beachten. Wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen (z.B. einen nicht-kirchlichen Dienstleiter) oder Personen verarbeitet werden, ist die auftraggebende kirchliche Stelle gemäß § 30 DSG-EKD für die Einhaltung der Vorschriften des Kirchengesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich.

Gemäß § 30 Abs. 5 DSG-EKD besteht die Möglichkeit, Verträge mit Auftragsverarbeitern abzuschließen, auf die die kirchlichen Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden, sofern sich die Inhalte des AV-Vertrages an Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung orientieren. Voraussetzung ist zudem, dass sich der nicht-kirchliche Auftragsverarbeiter der kirchlichen Datenschutzaufsicht unterwirft.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern per E-Mail an unser Support-Team: Kontakt

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